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Food |

Cold Brew als Marke sorgt für Streit zwischen J. Hornig und Startups

Food
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Lizenzen-Streit

Startups vs. Großkonzern – Lässt sich „Cold Brew“ als Marke schützen?

Einblick. Kaffeehändler J. Hornig ließ sich „Cold Brew“ als Marke sichern und mahnte daraufhin Startups ab. Was folgte, war ein harter Branchenstreit mit absurdem Ausgang.
3. Mai 2018 | Thorsten Mumme
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„Cold Brew“ ist eine Zubereitungsart, bei der Kaffee mit kalten Wasser meist über einen langen Zeitraum aufgegossen wird.

„Cold Brew“ ist eine Zubereitungsart, bei der Kaffee mit kaltem Wasser meist über einen langen Zeitraum aufgegossen wird.

Ende März kam Unruhe auf unter den Kaffeeröstern in Deutschland. Gerüchte machten die Runde, ein großer Kaffee-Konzern habe Abmahnungen an kleine Unternehmen verschickt, weil sie gegen Markenrecht verstoßen hätten. Es ging um die Worte „Cold Brew“. Und schnell wurde klar: Die Gerüchte waren wahr. J. Hornig, ein Tochterunternehmen des traditionsreichen niederländischen Kaffeehändlers J. J. Darboven, hatte sich die Bezeichnung „Cold Brew“ durch insgesamt vier Marken beim europäischen Markenamt exklusiv schützen lassen.

Geht das? Darf ab jetzt niemand anderes mehr kalt gebrühten Kaffee verkaufen? Die Zubereitungsart, bei der Kaffee mit kaltem Wasser und meist über einen langen Zeitraum aufgegossen wird, gilt seit einigen Jahren als sehr beliebt, das Geschäftsmodell einiger Startups beruht darauf. Die Abmahnungen waren der Auftakt für eine Neuauflage des Klassikers David gegen Goliath, Startups gegen Großkonzern. Und es war der Anfang eines absurden Branchenstreits, an dessen Ende sich niemand als zufriedener Gewinner sehen kann.

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Zunächst zur Marke selbst: Der Konzern J. Hornig hatte bereits 2017 die Lizenz der Wortmarken „Cold Brew“ (Markennummern 16265969, 16814253, 17865178 und 17304007) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt, in diesem Jahr trat die Regelung in Kraft. Geschützt war damit nicht das Getränk selbst, sondern Dosen, Glasbehältnisse, Plastikflaschen und Kartons, auf denen „Cold Brew“ steht. Also praktisch alle Behältnisse, in denen kalt gebrühter Kaffee verpacken ist. Ende März 2018 verschickte J. Hornig die ersten Abmahnungen an Startups, die diese Marke verwendet hatten. 

Vier Startups wurden abgemahnt 

Wenn man Andreas Felsen auf den Streit um „Cold Brew“ anspricht, bemüht er sich, kein allzu negatives Wort über J. Hornig zu verlieren. Doch man merkt, dass ihm das schwer fällt. Felsen, der in der Branche als Pingo bekannt ist, ist Gründer der Rösterei Quijote. Als er von den Abmahnungen erfuhr, wollte er dem etwas entgegensetzen. „Mitte April haben sich rund 20 Röster zusammengeschlossen“, erzählt Felsen. „Innerhalb von zwei Tagen waren wir über 70 Unterstützer. Wir wollten uns mit einem offenen Brief an J. Hornig wenden.“ 

In diesem Schreiben legten die insgesamt 76 Unternehmer ihre Sicht der Dinge auf den Begriff „Cold Brew“ dar. „Bei dieser Bezeichnung handelt es sich um einen geläufigen und anerkannten technischen Begriff für eine Kaffee-Zubereitungsmethode, bei der gemahlener Kaffee über einen Zeitraum von mehreren Stunden mit kaltem Wasser in Kontakt steht“, heißt es in dem Brief. Die Abmahnungen bewertet die Initiative als „besonders krass“ und kommt zu dem Schluss: „Die Marken hätten nicht eingetragen werden dürfen und werden dementsprechend keinen Bestand haben.“

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J. Hornig sieht das anders. „Bei jedem Produkt, das wir auf den Markt bringen, müssen wir im Prozess Markenschutz sicherstellen“, erklärt Geschäftsführer Johannes Hornig NGIN Food auf Nachfrage. Vor zwei Jahren habe J. Hornig als eine der ersten Röstereien in Österreich „Cold Brew“ für den Handel verfügbar gemacht. Deshalb habe das Unternehmen seine „Anwältin damit beauftragt, Markenschutz für ‚Cold Brew‘ und unsere zukünftigen ‚Cold Brew‘-Projekte zu gewährleisten“. Im „ersten Step“ seien daraufhin vier Abmahnung verschickt worden, teilt Hornig weiter mit.

Die Lizenzen dürfen doch verwendet werden

Andreas „Pingo“ Felsen setzte sich gegen Hornig zur Wehr.

Andreas „Pingo“ Felsen setzte sich gegen Hornig zur Wehr.

Als der Brief der Rösterinitiative entstand, hatte Hornig seine Strategie allerdings schon geändert. Das Unternehmen wollte die „Cold Brew“-Lizenz nun doch nicht mehr exklusiv nutzen, sondern sie für alle zur zeitlich unbegrenzten und kostenlosen Nutzung freigeben. So kommunizierte es Hornig selbst ebenso wie auch sein Unternehmen in Antworten auf empörte Posts auf Facebook. Die Abmahnungen waren somit hinfällig, rechtliche Ansprüche nach diesen öffentlichen Statements kaum noch durchsetzbar. Die Lizenzen allerdings wollte J. Hornig nicht löschen. 

Auf die Frage, warum die Marken nun doch genutzt werden durften, antwortet Hornig NGIN Food nicht direkt. Er erklärt jedoch, weshalb er die vier Marken trotz Freigabe zur Nutzung weiterhin im Besitz seines Unternehmens halten wolle: „Wir wollten die Marken nicht löschen, weil dann jeder die Marke neu anmelden kann.“ 

Damit möchte sich die Rösterinitiative nicht zufrieden geben. Das Angebot, freie Lizenzen zur Verfügung zu stellen, sei nicht ausreichend, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. „Gewissen Marktteilnehmern war das nicht recht und diese haben stattdessen weiterhin gegen uns mobil gemacht“, schildert Hornig seine Sicht der Dinge.

Hornig lässt die Marken löschen

In der Tat wollte die Rösterinitiative den offenen Brief weiterhin veröffentlichen. Die Löschung der eingetragenen Marken forderte sie nach wie vor. Doch abermals kam ihnen J. Hornig zuvor. „Er hatte Wind von der Sache bekommen“, ist sich Felsen sicher. Das Unternehmen meldete sich nämlich bei der Initiative. „Acht Stunden vor der Veröffentlichung schrieb er uns an, dass er die Marken löschen ließ“, erzählt Felsen. „Allerdings arrogant und von oben herab gegenüber allen Röstern, die sich bei ihm individuell gemeldet hatten“, wie er findet. Die Initiative veröffentlichte den offenen Brief. 

Hornig hielt Wort. Seit Anfang dieser Woche sind alle vier Marken gelöscht. Damit ist die Auseinandersetzung eigentlich beendet. Doch wie tief die Verstimmung in der Branche durch diesen Streit ist, wurde erst nach der Löschung richtig deutlich.

In einer Stellungnahme teilte Hornig mit: „Nachdem die Kritik an unserem Unternehmen nun schon seit Wochen kein Ende nimmt, sind wir nicht mehr bereit, weiter an etwas festzuhalten, das allen Marktteilnehmern einen […] Vorteil gebracht hätte.“ Damit meint Hornig, dass sein Unternehmen den Markt mit diesen Lizenzen vor Missbrauch hätte schützen können. Hornigs Sicht der Dinge: „Nur dadurch, dass wir den Markenschutz nicht löschen ließen, war dieser Schutz für alle ohne zeitliche Begrenzung garantiert, da im Falle einer Löschung jeder andere den Namen schützen lassen und uns allen die Nutzung des Namens untersagen könnte.“ Hornig habe die kleinen Röstereien also vor Dritten schützen wollen.

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Für Felsen ist diese Erklärung ein Absurdum. „Genau das hat der böse Konzern doch gerade versucht. Alternative Fakten in der Spezialitätenkaffeewelt“, schreibt er in einer eigenen Stellungnahme dazu. Eine einfache Entschuldigung und das Einsehen eines Fehlers wären sehr schön gewesen, schreibt er weiter. Doch so bleiben die Fronten verhärtet. „In dem bislang letzten Statement von J. Hornig fehlt der entscheidende Punkt“, erklärt Felsen im Gespräch mit NGIN Food. „Nämlich der, dass doch Hornig genau das gemacht hat, wovor er die Szene angeblich schützen wollte. Nämlich Abmahnungen wegen Rechtsverstoßes zu verschicken.“ Hätte J. Hornig die Marke nicht löschen lassen, „wäre es zur Eskalation gekommen“, ist sich Felsen sicher. 

War dieser Markenschutz überhaupt rechtens?  

Auch Experten erscheint das Vorgehen von J. Hornig fragwürdig. Der Jurist und Fachanwalt für Marken, Patente und andere Schutzrechte im Bereich Lebensmittel, Mathias Kleespies, ist sich sogar sicher, dass der Markenschutz für „Cold Brew“ niemals hätte erteilt werden dürfen. „Ein Begriff kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er den Zweck, die Qualität oder die Eigenschaft der Waren, für welche die Marke eingetragen werden soll, beschreibt“, erklärt er.

Als Beispiel führt er die Marke Apple an. Im IT-Umfeld, in dem sich die Firma von Steve Jobs bewegt, könne das Wort Apple problemlos als Marke geschützt werden, da der Begriff Apple (Apfel) mit Smartphones und Computern nichts zu tun hat. Ein Obsthändler hingegen könne sich den Begriff Apple nicht als Marke für die Waren „Obst“ schützen lassen, da er die Waren glatt beschreibt. Das gilt laut dem Juristen auch für die Verpackung, in die der Obsthändler seine Äpfel transportiert – und analog dazu eben auch für die Behältnisse, in die „Cold Brew“-Produkte abgefüllt werden. „Die Eintragung als Marke war eindeutig ein Fehler des Prüfers“, sagt er Anwalt. „So etwas geschieht nur, wenn die angemeldeten Begriffe dem Prüfer nicht geläufig sind. Bei dem Wort Limonade wäre das nie passiert.“ 

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Schon vor Jahren habe eine mexikanische Fast-Food Kette aus Großbritannien den Versuch unternommen, den Begriff „Cold Brew“ für Kaffee und Kaffeegetränke als Marke zu schützen, berichtet Kleespies weiter. Die Anmeldung wurde damals abgelehnt. „Hornig wusste das“, vermutet Kleespies. „Deshalb haben sie versucht, sich die Markenrechte an der Bezeichnung ‚Cold Brew‘ über die Hintertür zu sichern, indem sie die Marke nicht für das Getränk selbst, sondern nur für typische Verpackungsarten angemeldet haben, in denen ‚Cold Brew‘ normalerweise abgefüllt und transportiert wird.“

Und auch der Experte beurteilt die Begründung von J. Hornig, weshalb die Marke eingetragen wurde, als Farce. „Die einzige Firma, die unberechtigte Abmahnungen wegen der Verwendung der Bezeichnung ‚Cold Brew‘ für abgefüllte ‚Cold Brew‘- Getränke an Wettbewerber versendet hat, war J. Hornig selbst.“ Aus Kleespies’ Sicht könnten die abgemahnten Unternehmen nun sogar gegen Hornig vorgehen. „Die Abmahnung einer beschreibenden Verwendung einer Bezeichnung ist immer unberechtigt, selbst wenn die Bezeichnung versehentlich als Marke eingetragen worden ist“, so der Anwalt. „Bei der Versendung unberechtigter Abmahnungen ist stets Vorsicht geboten, da diese Schadensersatzansprüche des zu Unrecht Abgemahnten auslösen können.“ Ob Felsen und die Rösterinitiative derartige Schritte planen, ist nicht bekannt.

Was bleibt am Ende der Affäre? Ein Konzern, der sich plötzlich in einem widersprüchlichen Rückzugsmanöver mit Salami-Taktik wiederfindet. Ein, zumindest aus Felsens Sicht, „totaler Vertrauensverlust“ in der Kaffeeröster-Szene. Und eine gestärkte Gemeinschaft junger Kaffee-Unternehmer. Für die Branche wäre es wohl trotzdem besser gewesen, es hätte diesen Streit nie gegeben. 

Bilder: Getty Images / The Washington Post / Contributor (oben), Quijote (im Text)

 

 

 

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