Das Liefer-Unternehmen muss seinen Aufsichtsrat aufstocken

Der Berliner Lieferdienstvermittler Delivery Hero hat Ärger mit der Justiz. Schon vor einem Monat stellte die Berliner Kammer für Handelssachen fest, dass das Startup gegen das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt, wie das Handelsblatt berichtet. Im Aufsichtsrat von Delivery Hero dürfen demnach nicht nur Gesellschafter sitzen, sondern es müssen auch Arbeitnehmer vertreten sein.

Konkret heißt es im Gesetz, dass Aktiengesellschaften, die mehr als 2.000 Angestellte haben, ihren Mitarbeiter Sitze im Aufsichtsrat einräumen müssen. Das Gremium muss sich dann aus sechs Gesellschaftern und sechs Arbeitnehmern zusammensetzen. Delivery Hero beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit etwa 6.500 Mitarbeiter, rund 1.000 Fahrer liefern in Deutschland Essen für die Marken Foodora, Lieferheld und pizza.de aus. Im Juni 2017 ging Delivery Hero an die Börse.

Update vom 19. April 2018: Das Liefer-Startup hat sich mit dem „Verhandlungsgremium“ über eine Mitarbeiterabstimmung geeinigt, die auch nach der Umwandlung zur SE bestehen bleiben soll, heißt es in einer Mitteilung. Demnach soll sich der Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammensetzen, drei Gesellschaftern und drei Arbeitnehmern. Zudem sollen in dem Kontrollgremium mindestens zwei Frauen vertreten sein.

Dieser Artikel erschien zuerst am 10. April 2018.

Hierzulande protestieren die Kuriere von Foodora immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen. Nur rund acht Prozent der Fahrer sind in Vollzeit angestellt, der Rest als sogenannte Mini- oder Midijobber, so CEO Niklas Östberg in einem Handelsblatt-Interview. In Köln kämpft daher seit Februar ein Betriebsrat aus Deliveroo- und Foodora-Mitarbeitern für bessere Bedingungen – und Sitze im Aufsichtsrat.

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Bisher sind im Kontrollgremium nur die Anteilseigner vertreten. Delivery Hero kündigte an, Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einzulegen. „Wir nehmen Arbeitnehmerbelange sehr ernst und sorgen selbstverständlich dafür, dass diese im SE-Aufsichtsrat hinreichend reflektiert werden“, so Unternehmenssprecher Bodo von Braunmühl gegenüber der Wirtschaftszeitung. Die Sicht der Firma: Da sich das Unternehmen von einer AG nach deutschem Recht in eine europäische Societas Europaea (SE) umwandeln und mit der niederländischen N.V. verschmelzen will, entfalte das Urteil keine Wirkung, heißt es in dem Bericht. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht.

Laut SE-Verordnung können die Aufgaben und Strukturen des Aufsichtsrats unabhängig vom deutschen Mitbestimmungsrecht geregelt werden. Mit dem Betriebsrat und einem gewählten „Verhandlungsgremium“ diskutiert das Unternehmen nun darüber, wie die Arbeitnehmer künftigen in der SE beteiligt werden können. Erst wenn sich die Parteien geeinigt haben, kann die SE ins Handelsregister eingetragen werden. Parallel läuft der Rechtsstreit weiter. Der Ausgang ist offen.

Rocket Internet hat derweil seine Beteiligung an dem Lieferdienst verringert und den Verkauf seiner Aktien abgeschlossen. 660 Millionen Euro hat der südafrikanische Digitalkonzern Nasper dafür gezahlt. Damit hält die Berliner Startup-Schmiede noch einen Anteil von 8,4 Prozent an Delivery Hero.

Bild: Chris Marxen/headshots-berlin.de