2016 hatten die Teatox-Gründer Felix Ilse (l.) und Michael Decker noch Detox-Tees im Sortiment.

Sie wollen mit gesunden Zutaten werben, werden dafür aber kontinuierlich abgemahnt. Das Saftkuren-Startup Kale&Me, dessen Konkurrenten Rawlution und Pure Delight sowie der Teehersteller Teatox wurden mehrfach aufgefordert, Aussagen wie „Karotten machen die Augen schön“, „unterstützt beim Stoffwechsel“ und „Detox“ abzuändern. Wer genau die Startups angeschwärzt hat oder ob es unterschiedliche Akteure gibt, wissen sie nie. Häufig stecken Konkurrenten dahinter. Die Unternehmen haben auf ihren Websites oder der Verpackung vermeintlich positive Eigenschaften ihrer Inhaltsstoffe hervorgehoben, ohne einen Nachweis dafür zu haben. Damit haben die Unternehmen gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. 

Die EU-Regelung verbietet gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln, wenn diese eine medizinische Wirkung suggerieren. Hersteller dürfen beispielsweise nicht damit werben, dass Vitamin C Erkältungen lindert. Der Hinweis, dass Vitamin C zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt, ist wiederum erlaubt. Die EU-Kommission hat rund 250 Aussagen zugelassen, die ohne Probleme verwendet werden können. Food-Unternehmen können auch selber Health Claims einreichen, diese müssen sich aber auf Studien stützen und verständlich formuliert sein. Und das ist teuer.

Frische Produkte sind im Nachteil

Das Hamburger Startup Kale&Me wurde im Herbst 2017 für seine Werbeaussagen abgemahnt. Mitgründerin Annemarie Heyl war die EU-Verordnung bis dahin gar nicht bewusst, erzählt sie auf Nachfrage von Gründerszene und NGIN Food. Kale&Me entschied sich daraufhin, die Säfte auf verschiedene Inhaltsstoffe und deren Menge testen zu lassen, um korrekt damit werben zu können. Rund 10.000 Euro habe das 2015 gegründete Startup dafür hingeblättert. Jetzt darf es bestimmte Aussagen verwenden, wenn es den vorgegebenen Wortlaut einhält.

Egal, ob der Saft im Regal oder im Lager steht, es muss immer eine Mindestmenge der ausgewiesenen Stoffe vorhanden sein, damit Unternehmen auch darauf aufmerksam machen dürfen. Bei Vitamin C sind das beispielsweise 200 Milligramm. Aber: Der Vitamingehalt von Obst und Gemüse schwanke selbst von einem zum anderen Erntetag, erklärt die Gründerin. Eine genaue Grammanzahl ist daher unmöglich. „Sobald man ein natürliches Frischeprodukt verkauft, kann man den Gehalt eigentlich fast gar nicht gewährleisten. Das heißt, man kann eigentlich gar keine Health Claims verwenden“, sagt Heyl. Große Saftmarken führen ihren Produkten daher künstliches Vitamin C zu, das sei beständiger. Die EU-Kommission unterscheide bei Health Claims nicht zwischen künstlichen und natürlichen Stoffen. „Es ist effektiv ein Nachteil für uns, weil wir keine Zusatzstoffe haben“, sagt die Gründerin. 

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Das Hamburger Startup Rawlution wurde vor vier Jahren wegen seiner unzulässigen Marketingslogans abgemahnt, auch weil es mit dem Begriff Detox geworben hatte. Diese Bezeichnung ist laut des Bundesgerichtshofs ein Kunstwort und eine entgiftende Wirkung medizinisch nicht nachweisbar. Eine Vitaminanalyse, wie es Kale&Me gemacht hat, war dem fünf Jahre alten Unternehmen zu teuer. Den Detox-Begriff hätte Rawlution aber auch nach einer Analyse nicht verwenden dürfen. Der Safthersteller musste seine Verpackungen und Labels erneuern und dafür etwa 20.000 Euro zahlen. 

Teatox-Gründer Felix Ilse hat sogar rund 30.000 Euro ausgegeben, um seine Verpackungen neu bedrucken zu lassen. Der Berliner hat innerhalb von zwei Jahren vier Abmahnungen bekommen, vom Verband Sozialer Wettbewerb und diversen Verbraucherschutzverbänden. Teatox hat ebenfalls mit Detox-Tees geworben und musste einige Produkte nach den Abmahnungen umbenennen. Sogar den Namen sollte das Startup abgeben, weil Teatox zu sehr an Detox erinnert. Ilse und sein Mitgründer Michael Decker konnten das aber verhindern.

Health Claims helfen den Kunden

Bei Astrid Purzer, Gründerin des Saftkuren-Startups Pure Delight, ging es nicht so positiv aus. Seit 2009 verkauft sie kalt gepresste Säfte, anfangs unter dem Namen Detox Delight. Weil sie ihre Säfte als Detox-Produkte verkauft hat, wurde sie ebenfalls mehrfach vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt. Anfangs wollte Purzer die Titel behalten, bezahlte die Strafen immer wieder und wartete auf das nächste Schreiben. Schließlich einigten sich die Parteien 2017 außergerichtlich und das Startup benannte sich um.

Auch wenn die Food-Gründer Tausende Euros wegen fehlerhafter Health Claims hinblättern mussten, finden sie die EU-Verordnung grundsätzlich gut. „Die Health-Claims-Thematik ist wichtig, damit nicht jeder einfach irgendetwas behaupten und auf die Verpackung schreiben kann“, sagt Kale&Me-Gründerin Heyl. Das findet auch Teatox-CEO Ilse: „Die Regelung hilft dabei, Konsumenten vor Täuschungen zu schützen.“ Rawlution-Gründer Amir El-Moawen sieht das hingegen anders: „Man lernt, dass Obst und Gemüse gesund ist, aber darf das so nicht sagen.“ Und Studien, die die Wirkung ihrer Produkte nachweisen, können sich viele Startups nicht leisten.

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Bild: Teatox