Die Challenge: Babybrei darf keine Gewürze und Zusatzstoffe haben, soll aber trotzdem schmecken.

Es war nur ein einziger Satz, der fehlte. Doch dieser eine Satz führte dazu, dass das Schweizer Babybrei-Startup Yamo sämtliche Etiketten auf seinen Gläsern austauschen musste. „Nur der Hinweis „Die Einhaltung dieser Anleitung ist wichtig“ hat gefehlt“, erzählt Mitgründer Tobias Gunzenhauser im Gespräch mit NGIN Food. Es ist nicht die einzige Hürde, über die Startups im Richtlinien-Dschungel bei Kinderlebensmitteln stolpern können.

Im vergangenen Jahr sind so einige neue Babybrei-Hersteller auf den Markt gekommen. Junge Unternehmen wie Yamo, Nuri und Pumpkin Organics nutzen nur Bio-Zutaten, verzichten auf zusätzlichen Zucker und setzen auf alternative Herstellungsverfahren. Das klingt gut, doch der gesunde Ansatz ist nicht nur fürs Marketing gut, er ist auch nötig. Denn für Kinder- und Säuglingslebensmittel gelten völlig andere Regeln als für Erwachsenen-Essen.

Konservierungsstoffe stehen auf dem Index

Die magische Grenze bei Babynahrung ist 36 Monate. Und das alles entscheidende Kriterium die „Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“. Mit dieser EU-Verordnung soll sichergestellt werden, dass Babys nur Lebensmittel bekommen, die in der Wachstumsphase auch wirklich für sie geeignet sind. Die Folge: Nahrungsmittel, die für Kinder unter drei Jahren produziert werden, dürfen bestimmte Zutaten nicht enthalten. 

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Laut der EU-Verordnung stehen beispielsweise Konservierungs- und Farbstoffe auf dem Index. Vitamine, Mineralstoffe, Gewürze und zusätzlicher Zucker sind ebenfalls tabu, da Babys die Stoffe anders aufnehmen als Erwachsene. Produkte wie Babybrei und Kindermilch dürfen pro 100 Milliliter nur zwischen 60 und 70 Kalorien haben. Und auch die Mengen von Fett, Kohlenhydraten und anderen Stoffen sind streng geregelt. 

Die Gründer von Yamo, Nuri und Pumpkin Organics finden diese Standards zwar gut, die Umsetzung ist allerdings nicht so einfach – da sind sich die Gründer einig. Yamo-CEO Gunzenhauser gibt zu, dass dem Gründertrio viele der Richtlinien vorab gar nicht bekannt waren. Gunzenhauser ist deshalb froh, einen Lebensmittelwissenschaftler im Founder-Team zu haben. Zumal keiner der drei Gründer selbst Kinder hat. 

„Vor allem der Rohstoff-Einkauf wurde zur Herausforderung“, erzählt Nuri-Mitgründerin Jana Lange. Viele Partner hätten sich nicht an den Bereich Säuglingsnahrung getraut. Die Rohstoffe dürfen nur einer sehr geringen Schadstoffbelastung ausgesetzt sein, beispielsweise bei der Bodenbeschaffenheit. „Nur wenige Bauern beziehungsweise Felder erfüllen diese Kriterien“, sagt Lange weiter. Herausforderungen, die Nuri immer wieder zurückgeworfen hätten, so die Gründerin. 

Kleinste Fehler führen zum Produktstopp

Eine weitere Schwierigkeit ist der Geschmack. Dadurch, dass Babybrei keine Zusätze wie Gewürze oder Aromen haben darf, müssen Startups auf den natürlichen Geschmack ihrer Zutaten vertrauen. Bei Pumpkin Organics werden Kombinationen aus Kürbis, Süßkartoffeln, Birne, Banane und Blaubeere püriert. Yamo verkauft zum Beispiel einen Brei aus Kichererbsen, Kokosmilch und Spinat. Das Schweizer Startup stellt seinen Brei zudem in einem Hochdruckverfahren her, anstatt ihn mit Hitze zu behandeln, wodurch der Geschmack länger erhalten bleibt.

Und es geht noch weiter mit den Auflagen: Unternehmen müssen Babynahrung wie Brei und Milch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anmelden, sobald die Produkte auf dem Markt sind. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüfen dann, ob alle Vorschriften eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, müssen die Nahrungsmittel direkt wieder aus dem Handel genommen werden. Ständige Labortests sind daher die Regel. 

Die Behörden achten nicht nur auf die verwendeten Zutaten, sondern auch auf die Verpackung. Nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung dürfen Nahrungsmittel nicht mit Gesundheitsversprechen werben. Firmen dürfen also nicht behaupten, ein Produkt mache beispielsweise fit. Das gilt auch für Babybrei und Kindernahrung. Hipp musste vor vier Jahren die Eigenschaften probiotisch und präbiotisch vom Etikett nehmen, da das Unternehmen in dem Zusammenhang „für eine gesunde Entwicklung“ warb – unzulässig, wie das BGH entschied.  

Und eine exakte Anleitung, wie man den Babybrei zubereitet, muss ebenfalls auf das Gläschen. Das wissen jetzt auch die Gründer von Yamo.

Bild: JGI/Jamie Grill / Getty Images