Auf die richtige Reihenfolge kommt’s an! firma.de verrät UG-Gründern die bewährte Checkliste für einen blitzschnellen Start ins Business.
 

Schritt 1 der UG-Gründung: Planungsphase 

Bevor es mit der Unternehmergesellschaft (UG) losgehen kann, ist es wichtig, im Vorfeld ein paar entscheidende Fragen zu klären. Dies kann Unternehmern erhebliche Kosten und Mühen ersparen und gleichzeitig die UG-Gründung beschleunigen: 

  • Gründerteam: Gründe ich alleine oder im Team? Habe ich später vielleicht vor, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen?
  • Geschäftsführung: Wer soll der Geschäftsführer werden?
  • Gesellschaftsvertrag: Kann und will ich die UG mit Musterprotokoll gründen?
  • Kapital: Wie viel Stammkapital soll die UG haben und wer leistet welchen Anteil? 
  • Firmenname: Mit welchem Namen und Unternehmensgegenstand gründe ich?

Schritt 2 der UG-Gründung: Firmennamen für UG wählen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Namen für die neue Unternehmergesellschaft auszuwählen. Generell ist es erlaubt, die Firma nach einem oder mehreren Gründern oder nach dem Tätigkeitsbereich zu benennen. Alternativ können die Gesellschafter einen ganz neuen Fantasienamen erfinden. Option drei wird immer beliebter, da Startups ein Branding entwickeln können, das losgelöst von Branche oder Sprachraum funktioniert. 

Am besten sollte das Gründerteam drei bis fünf Namen auswählen, die alle potentiell möglich sind. Danach müssen die Favoriten einige Prüfungen überstehen.

Im Zentrum aller Überlegungen sollten aber immer einige Fragen stehen:

  • Erweckt der Name der UG positive Assoziationen und passt zur Zielgruppe?
  • Ist der Wunschname zulässig und noch verfügbar?
  • Gibt es freie Domains für eine Website?
  • Existieren schon Markenrechte Dritter für den gewählten oder ähnliche Namen?

Freunde zu befragen, ist in dieser Phase genauso wichtig wie eine umfassende Online-Recherche. Hierbei hilft das Webportal des Handelsregisters und die Datenbank des Deutschen Marken- und Patentamts. Mit dieser Methode bleiben am Ende voraussichtlich ein oder zwei Namen übrig, die für die UG-Gründung ideal sind. 

Schritt 3 der UG-Gründung: Anteile, Stammkapital, Posten bestimmen

Wenn der Name der UG feststeht, sollten die Unternehmer in spe das Finanzielle klären. Wie viel Stammkapital soll die Gesellschaft erhalten? Grundsätzlich ist zwischen einem Euro (pro UG-Gesellschafter) und 24.999 Euro jeder Betrag möglich. In der Praxis entscheiden sich die meisten UG-Gründer für ein Stammkapital zwischen 500 und 2.000 Euro. Dies hat einen ganz praktischen Grund: So können Gründungskosten mit dem Gesellschaftsvermögen beglichen werden, ohne dass die neue UG sofort unterkapitalisiert ist. Wenn die Summe feststeht, müssen sich die Gesellschafter einigen, wer wie viele Anteile an der UG hält. Diese Entscheidung hat direkten Einfluss auf die Verteilung der Stimmrechte und die spätere Gewinn- und Verlustverteilung. Bei dieser Diskussion sollte das Team auch gleich entscheiden, wer die Geschäfte führen wird oder ob ein externer Geschäftsführer angestellt werden soll. 

Schritt 4 der UG-Gründung: Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag vorbereiten

Es gibt die Möglichkeit, eine UG mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag zu gründen. Das vereinfachte und standardisierte Musterprotokoll spart einige Notargebühren ein. Allerdings kann das Musterprotokoll nur verwendet werden, wenn die geplante UG maximal drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer hat. Außerdem dürfen keine abweichenden Regelungen vom GmbH-Gesetz vereinbart werden. Mit einem eigens gestalteten Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) können Selbständige alle Klauseln des Vertrages individuell gestalten, müssen dafür aber etwas mehr Aufwand und Kapital einplanen. Diese Entscheidung ist wichtig, aber nicht endgültig. Egal, wie sich das Gründerteam entscheidet: Nach der Gründung kann das Musterprotokoll zu jedem Zeitpunkt durch eine Satzung ersetzt oder die bestehende Satzung abgeändert werden. 


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Schritt 5 der UG-Gründung: Notarielle Beurkundung

Mit einem Notartermin beginnt die eigentliche Gründungsphase, denn ab der Beurkundung befindet sich die neue Unternehmergesellschaft „in Gründung”. Im Notariat werden die Gründungsunterlagen beurkundet und die Anmeldung zum Handelsregister vorbereitet. Ganz wichtig ist hier die vorausschauende Planung:

  • Firmenname mit Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)” steht fest
  • Alle Gesellschafter und Geschäftsführer können den Termin wahrnehmen
  • Alle Dokumente sind vorhanden:
    – Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
    – Gesellschafterliste (braucht man nicht beim Musterprotokoll)
    – Ausweispapiere
    – Beglaubigte Vollmacht für Vertreter abwesender Gesellschafter (falls nötig)
  • Der Termin für die Eröffnung des UG-Geschäftskontos wurde festgelegt

Bis die UG im Handelsregister eingetragen ist, greift die Haftungsbeschränkung noch nicht. Umso schneller sollte die Gründungsphase abgeschlossen werden. Für den nächsten Schritt benötigt das Notariat den Einzahlungsbeleg des Stammkapitals. 

Schritt 6 der UG-Gründung: Geschäftskonto eröffnen

Für die Eröffnung des Firmenkontos verlangen viele Banken, dass alle Gesellschafter anwesend sind. Beim Termin zahlen die Gründer ihre Stammeinlagen in bar auf das Geschäftskonto ein. Anders als bei anderen Rechtsformen, muss bei der UG das Stammkapital bei der Gründung vollständig aufgebracht werden. Danach erhalten die Gründer einen Einzahlungsbeleg, der an den Notar weitergeleitet werden muss. Nur so kann die Eintragung ins Handelsregister finalisiert werden.

Schritt 7 der UG-Gründung: Steuerliche Erfassung und Gewerbeanmeldung

Im letzten Schritt gilt es, die letzten Anmeldungen beim Finanzamt, Gewerbeamt und anderen Behörden für die neue UG vorzunehmen:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  • Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt
  • Anmeldung bei der IHK oder HWK
  • Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
  • Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 

Mit der Meldung über den Eintrag in das Handelsregister ist die Gründung komplett. Im Idealfall können jetzt schon der Briefkopf, das Impressum und alle E-Mail-Signaturen mit der neuen Registernummer vervollständigt werden. Nach Erhalt der Steuernummer vom Finanzamt kann nun auch der Geschäftsbetrieb losgehen: Die braucht die UG nämlich für die erste Rechnung. 

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