Wenig Aufwand, großer Effekt

Manches Startup erzielt mittlerweile eine Milliardenbewertung. Aber selbst die größten Unicorns haben einmal klein angefangen – und mussten jeden Cent zweimal umdrehen. Da will jede Ausgabe gut überlegt und jede Chance auf Ersparnis genutzt sein. Die gute Nachricht: Ein paar einfache Kniffe genügen, um einen schwergewichtigen Ausgabenposten zu schmälern: die staatlichen Abgaben. Mit diesen sieben Tipps können Gründer ganz einfach Steuern sparen.


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Tipp 1: Geschenke, Geschenke, Geschenke

Sowohl Geschenke an Kunden als auch an Mitarbeiter oder Geschäftspartner können von der Steuer abgezogen werden. Wichtig ist dabei: Es muss immer belegt werden, wer was bekommen hat. Eine lückenlose Dokumentation ist also Voraussetzung. Außerdem müssen Unternehmen die Freigrenze beachten: Geschenke im Wert von 35 Euro netto können pro Person und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Alles oberhalb dieses Betrags müssen Unternehmen aus eigener Tasche zahlen.

Tipp 2: Vorsorge für schlechte Zeiten

Auch wenn das Geschäft gerade brummt, sollte klar sein: Es können auch andere Zeiten anbrechen. Für den Ernstfall sollten Unternehmen vorsorgen. Nur wer auf Rücklagen zurückgreifen kann, ist in der Lage, Durststrecken zu überstehen. Das Beste daran: Rücklagen müssen lediglich mit 28,25 Prozent statt der üblichen 40 Prozent versteuert werden. Erst wenn die Summe zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden soll, werden 25 Prozent Extrasteuer fällig. Wenn das Geld mindestens sieben Jahre in der Firma bleibt, ist es daher sinnvoll, dieses als Rücklage anzugeben. Sollte das Geld jedoch in ein paar Jahren gebraucht werden, ist die Sofortversteuerung lohnender.

Tipp 3: Handwerker-Zwischenrechnung

Ein schicker Boden für den Showroom, notwendige Reparaturen an Produktionsmaschinen oder ein neues Dach für das Unternehmensgebäude – wer solche Handwerkerleistungen am Jahresende durchführen lässt, kann seine Steuerlast effektiv verringern. Zieht sich die Fertigstellung bis ins neue Jahr hinein, können Unternehmen zum Jahresende eine Zwischenrechnung beim Handwerker anfordern. So wird ein Teil des Gesamtbetrages noch im alten, der Restbetrag erst im neuen Jahr versteuert. Weil die Teilsummen kleiner sind als der volle Rechnungsbetrag, fallen auch die jeweiligen Steuern geringer aus. Daher eignen sich insbesondere kostenintensive Handwerkerleistungen.


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Tipp 4: Abschreibung von Tischen, Kaffeemaschinen oder Werkzeugen

Investitionen, die einen Anschaffungswert von 800 Euro netto nicht überschreiten, können komplett im Jahr des Erwerbs abgeschrieben werden. Zu den sogenannten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern gehören zum Beispiel Büroausstattung wie Tische, Stühle, Computer oder Drucker, Kaffeemaschinen oder auch Werkzeuge. Die Abschreibung solcher geringwertiger Wirtschaftsgüter senkt den Gewinn und damit die Steuern. Teurere Gegenstände mit einem Anschaffungswert von mehr als 800 Euro müssen weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Tipp 5: Versicherungen, Altersvorsorge und Co.

Nicht nur Startups oder etablierte Unternehmen können mit bestimmten Kniffen Steuern sparen. Auch Selbstständige oder Freiberufler haben die ein oder andere Möglichkeit, auf einfache Weise ihre Steuerlast zu senken. Sie können beispielsweise ihre Versicherungen geltend machen. Darunter fallen sowohl die Kosten ihrer privaten Altersvorsorge als auch einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit. Aber auch Lebensversicherungen oder Spenden sind abzugsfähig.

Tipp 6: Freiwillige Bilanz

Nur Unternehmen, die die Schwelle von 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten, sind bilanzierungspflichtig. Liegen Umsatz und Gewinn unter diesen Grenzen, ist lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gesetzlich gefordert. Wer sich jedoch freiwillig für die Bilanzerstellung entscheidet, kann zusätzlich Steuern sparen. Hier sollten Unternehmen sich allerdings im Vorfeld mit ihrem Steuerberater kurzschließen, ob der Aufwand lohnt.

Tipp 7: Mit Investitionen Geld sparen

Freiberufler, bilanzierende Gewerbebetriebe, Selbstständige und Landwirte können außerdem mit dem Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen. Dieser kann von den Investitionskosten abgezogen werden – lediglich der Restbetrag ist dann weiterhin über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Und das bereits vor der Anschaffung: Bis zu 40 Prozent der Ausgaben, aber höchstens 200.000 Euro, können geltend gemacht werden. Voraussetzung sind allerdings eine Maximalhöhe des Eigenkapitals von 235.000 Euro und ein Unternehmensgewinn, der 100.000 Euro nicht übersteigt. Sinnvoll ist daher in jedem Fall eine Planung, welche Investitionen in den nächsten Jahren anstehen – denn ist der Abzugsbetrag erst einmal getätigt, muss die Anschaffung innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen.


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