App auf Rezept: Eine Anwendung zeigt den Puls ihres Nutzers an.
App auf Rezept: Die Anwendung auf diesem Symbolbild zeigt den Puls ihres Nutzers an.

Wie hat man sich doch ans Gratis-Internet gewöhnt: kostenlose Mediennutzung, gebührenfreie E-Commerce-Retouren, Mobilität zu Dumping-Preisen, Apps zum Nulltarif. Das jahrtausendealte Grundgesetz der Geldwirtschaft, wonach eine Ware oder Dienstleistung einen Preis hat, galt hier in der Vergangenheit nur begrenzt.

Startups drehen an der Preisschraube

In letzter Zeit ändert sich das. Verlage, Musiker und Filmproduzenten fordern Geld für ihre digitalen Angebote. Mobilitätsdienstleister drehen an der Gebührenschraube und fangen an, kostendeckende Tarife einzufordern. Auch App-Entwickler rufen gewinnversprechende Preise für ihre Programme auf. Das ist von Branche zu Branche mehr oder weniger akzeptiert.

In der digitalen Gesundheitswirtschaft ist es eher neu. Versucht hier einer, die Preise zu erhöhen, hallt ein Aufschrei der Empörung durch die Kanäle der sozialen Medien. So zuletzt, als die Fitness-App Kaia Health sich erdreistete, ihre Gebühren mehr als zu verzehnfachen. Was auf den ersten Blick auch frech daherkommt. Doch das Problem liegt tiefer.

B2C verliert an Attraktivität

Eine Alternative zum B2C-Geschäftsmodell gab es für die digitale Gesundheitswirtschaft in Deutschland bislang nur begrenzt. Verträge zwischen Startups und einzelnen Krankenkassen öffneten nur langsam den Weg ins B2B-Geschäft. Doch der vereinfacht sich gerade mit dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG). Es erlaubt Startups, von Ärzten verordnete oder pauschal genehmigte Apps demnächst mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die vertreten 73 Millionen Versicherte. Mit dieser Perspektive treten B2C-Geschäfte für Unternehmen der digitalen Gesundheitswirtschaft zunehmend in den Hintergrund.

Es wird gepokert, um den größtmöglichen Gewinn auf einem Markt herauszuschlagen, dessen Gesetzmäßigkeiten noch niemand genau kennt, weder Startups noch Krankenkassen. Der Gesetzgeber bleibt im DVG vage. Für das Verfahren der Preisfindung gibt es allenfalls das Vorbild aus der analogen Welt der Pharmaindustrie, die mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Preise für Medikamente aushandelt. Den Rahmen dafür gibt der Gemeinsame Bundesausschuss vor, dem Ärzte, Krankenhäuser und Kassenverbände angehören.

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Apps müssen Wirksamkeit nachweisen

Ähnlich könnte es auch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen funktionieren: Das Startup reicht seine App samt Nachweisen positiver Versorgungseffekte beim Bundesamt für Arzneimittel ein. Dieses prüft und listet dann wirksame Apps auf. Startups aus diesem Verzeichnis können mit dem GKV-Spitzenverband dann Preise verhandeln. „Wir erwarten im Sommer die erste Listung“, heißt es beim GKV-Spitzenverband.

Doch zunächst wird es darum gehen, dass die Spitzenorganisationen der Kassen und der Startups eine Rahmenvereinbarung über digitale Gesundheitsanwendungen (Digas) schließen. Sie soll die Maßstäbe für die Vergütung definieren – vermutlich auch Preisobergrenzen. Doch wer diesem Kreis angehört, hat der Gesetzgeber offengelassen. „Jetzt sind die Herstellerverbände aufgerufen, sich für einen Platz am Verhandlungstisch zu positionieren“, sagt Henrik Matthies, Managing Director des Health Innovation Hub.

60 Startups gründen Spitzenverband

Einer der Kandidaten ist der neue Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung, den Diana Heinrichs, Gründerin der Startups Lindera (Mobilitätstest für Senioren), mit initiiert hat. Er versteht sich als gemeinsame Stimme aller E-Health-Anbieter in Deutschland. Mehr als 60 Verbände, Organisationen und Unternehmen haben sich hier zusammengeschlossen.

Der Verband will mit am Tisch sitzen, wenn die Spitzenverbände über den Preis der Digas verhandeln. „Wir brauchen transparente Maßstäbe, nach denen digitale Gesundheitsanwendungen anerkannt werden. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass gesunde Geschäftsmodelle mit nachhaltiger Finanzierung durch das DVG unterstützt werden“, sagt Heinrichs. „Gleichzeitig dürfen Innovation und Wettbewerb nicht eingeschränkt werden.“

Wellness oder Medizin?

Am Ende stellt sich die Frage, ob eine App ein Wellness-Anwendung oder ein Medizinprodukt ist. Der Preis einer App auf Rezept muss neben den nachgewiesenen Effekten von der Komplexität einer Anwendung abhängen. Da macht es dann einen Unterschied, ob es sich um ein Schmerz-Tagebuch, eine psychologische Beratung oder eine auf Künstlicher Intelligenz beruhende Mobilitätsanalyse handelt. „Es wird auch darum gehen, wie sehr eine digitale Gesundheitsanwendung den Arzt und den Patienten entlastet“, erläutert Henrik Matthies vom Health Innovation Hub. Startups haben also einen langen Weg vor sich, um das neue Geschäftsmodell für sich zu erschließen.

Jürgen Stüber schreibt bei Gründerszene über die digitale Gesundheitswirtschaft. Jeden Freitag lest ihr hier die Kolumne Healthy Business, die einen Blick auf die Gesundheitsbranche wirft. Die Kolumne aus der vorigen Woche lest ihr hier:

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Bild: Getty / Westend 61