Das Startup Teleclinic ist ein Pionier im E-Health-Bereich.
Das Startup Teleclinic ist ein Pionier im E-Health-Bereich.

Videosprechstunden von Ärzten und Patienten sollen künftig auch in Deutschland möglich sein. Der Deutsche Ärztetag hat am Donnerstag die Berufsordnung geändert und damit den Weg für die Fernbehandlung geebnet. Services für Fernbehandlungen sind einfach: App oder Website eines Anbieters starten, rund um die Uhr einen Termin vereinbaren, Gespräch mit einem Arzt führen und eine Diagnose erhalten.

Die zehn wichtigsten Fakten zum Thema, damit ihr mitreden könnt:

1. Wer waren die Pioniere?

Im Sommer 2016 änderte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung, um die ärztliche Fernbehandlung in Modellprojekten zu ermöglichen. Bis dahin durften Ärzte ausschließlich Patienten, die sie bereits persönlich kannten, telefonisch behandeln.
Im Oktober 2017 startete ein Modellprojekt zur Fernbehandlung von Privatversicherten (Teleclinic). Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. Im Februar 2018 startete der schwedische Gesundheitsversorger KRY ein weiteres Modellprojekt.

2. Was macht das Ausland?

Dass Telemedizin funktioniert, zeigt ein Blick in die Schweiz: Dort hat der Dienstleister Medgate seit dem Jahr 2000 insgesamt sieben Millionen Videosprechstunden angeboten. Pro Tag werden bis zu 5.000 Patienten beraten. In Skandinavien finden bereits heute vier bis fünf Prozent der Termine beim Allgemeinmediziner digital statt, heißt es beim Telemedizin-Startup KRY. „Wir haben mit unserem Service in Skandinavien und Spanien bereits mehr als 300.000 Patienten weitergeholfen“, sagt Cristina Koehn von KRY in einem Interview. „Gerade in ländlichen Räumen, wo Praxen zum Teil schwer erreichbar sind, aber auch in Ballungszentren, wo Sprechstunden oft überfüllt sind, können digitale Lösungen eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Versorgung darstellen.“ Die in Großbritannien registrierte Plattform DrEd hat seit 2011 bereits zwei Millionen Online-Sprechstunden in insgesamt sechs europäischen Märkten durchgeführt – davon über 400.000 für Patienten in Deutschland.

 3. Wie die Bundesregierung zur Online-Sprechstunde steht

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forderte die Ärzte zu einem gemeinsamen Konzept zur Online-Behandlung von Patienten auf. „Ich möchte am Ende nicht, dass Apple Health dafür sorgt, dass ein Bedürfnis von Patienten beantwortet wird“, sagte Spahn auf dem Ärztetag in Erfurt. Der Goldstandard bleibe zwar der direkte Kontakt zwischen Arzt und Patient. Es gebe aber genug Abklärungsfragen, die in einer konkreten Lage online geregelt werden könnten.

4. Ärztekammer mahnt zu Augenmaß

Der letztjährige Ärztetag hatte der Bundesärztekammer einen Prüfauftrag für eine mögliche Änderung der Berufsordnung erteilt. „Wenn nicht wir diese Behandlungsform gestalten, wird sie wohl dennoch zu uns kommen“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery mit Blick auf entsprechende Angebote zur Fernbehandlung aus dem Ausland. Er forderte ein Vorgehen mit „Augenmaß“, bei dem Patientensicherheit, Datenschutz, aber auch die rechtliche Sicherheit des Arztes gewährleistet sind.

5. Was sagen Patienten?

Zwei von drei Patienten (69 Prozent), die die Videosprechstunde des Startups Patientus getestet haben, bewerteten den Video-Chat als gute und praktische Ergänzung zum Arztbesuch in der Praxis. Patientus ist ein Tochterunternehmen der Arzt-Empfehlungsplattform Jameda. Als entscheidenden Vorteil nannten zwei Drittel der Teilnehmer den Wegfall von Anfahrtswegen und Wartezeiten in der Arztpraxis. Die Techniker Krankenkasse, die AOK Nordost und weitere Krankenkassen bieten gemeinsam mit dem Startup Patientus Videosprechstunden an. Einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom zufolge haben erst ein Prozent der Befragten eine Online-Sprechstunde mit einem Arzt gemacht, 27 Prozent könnten es sich aber vorstellen.

6. Was sagen Krankenkassen ?

Online-Sprechstunden werden von Krankenkassen begrüßt. Susanne Hertzer, Chefin der Techniker Krankenkasse in Berlin, sagt etwa: „Telemedizinische Angebote bieten großes Potenzial für neue Behandlungsmethoden. Sie stellen eine Ergänzung zu den traditionellen Behandlungswegen dar. Vor allem in ländlichen Regionen kann eine Fernbehandlung Arzt und Patient entlasten.“

7. Was können Ärzte abrechnen ?

Ein lukratives Geschäftsmodell für Ärzte sind Videosprechstunden nicht: Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Februar 2017 mitteilte, erhalten Ärzte bis zu 800 Euro jährlich als Technikzuschlag für Videosprechstunden erstattet. Pro Quartal dürfen 50 Videosprechstunden mit Patienten der Praxis angeboten werden, für die jeweils 4,21 Euro berechnet werden können. Für eine Videosprechstunde mit fremden Patienten können 9,27 Euro abgerechnet werden.

8. Was sind die nächsten Hürden?

Die geänderte Berufsordnung wird abgesehen von der wenig attraktiven Bezahlung nicht automatisch zu einem Boom der Videosprechstungen führen: Nach dem Beschluss des Deutschen Ärztetages ist es an den Ärztekammern in den Bundesländern, diesen Beschluss in ihre Berufsordnungen zu übernehmen. 

Und es gibt weitere Hürden: Das Arzneimittelgesetz verbietet es Apotheken, Rezepten von Telemedizin-Anbietern einzulösen, sagt Eckhardt Weber, der im Ausland den Telemedizin-Anbieter Fernarzt.com betreibt und Geschäftsführer des Unternehmensentwicklers Heartbeat Labs ist. „Auch ist es rechtlich unsicher, ob per Fernbehandlung Krankschreibungen ausgestellt werden dürfen“, sagt Weber und bezieht sich dabei auf eine Richtlinie.

9. Wo kommt das Fernbehandlungsverbot her?

Das Fernbehandlungsverbot stammt aus dem 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit konnte die Geschlechtskrankheit Syphilis ausschließlich mit hochgiftigen quecksilberhaltigen Medikamenten behandelt werden. Wer das wusste, bestellte per Kurier bei einem Kurpfuscher Quecksilber und therapierte sich diskret. Dagegen lief die damalige Ärzteschaft Sturm. Unter anderem daraus entstand die Vorschrift in ärztlichen Berufsordnungen, wonach Ärzte „individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen“ dürfen, so die bislang gültige Berufsordnung.

10. Was sind die nächsten Entwicklungsschritte?

Videosprechstunden eignen sich für einfache Diagnosen, für die der Augenschein des Artes genügt – etwa bei Hauterkrankungen oder der Kontrolle von Wunden. Forscher der Stanford University haben im Januar 2017 eine Studie veröffentlicht, wonach die Hautkrebs-Diagnosen von Ärzten und künstlicher Intelligenz gleich gut sind.

Auch die Diagnose-App Ada setzt auf künstliche Intelligenz: Der Nutzer gibt Symptome ein, beantwortet Fragen und bekommt anschließend Diagnosevorschläge. Ada hatte im Oktober 2017 eine Finanzierungsrunde über 40 Millionen Euro bekanntgegeben.

Bild: Teleclinic