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5 Fragen und Antworten zum kontroversen BaFin-Urteil bei Lieferdiensten

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5 Fragen und Antworten zum kontroversen BaFin-Urteil

Text-Interview. Lieferheld-CEO Fabian Siegel: "Das Landgericht war sich selbst nicht sicher"
4. November 2011 | Georg Räth
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Die überfällige Innovation: Onlinezahlungen nun auch bei Lieferdiensten. Die Enttäuschung: Pizza.de erwirkt vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen seinen Mitbewerber Lieferheld und deren Onlinezahlungsoption. Die Rechtslage: Ungewiss. Worauf sich Startups nach dem BaFin-Urteil einstellen müssen, ob Pizza.de rechtens handelte oder sich letztendlich nur selbst ins Bein schnitt, erklärt Lieferheld-CEO Fabian Siegel im Interview.

Das BaFin-Urteil kam für die meisten überraschend. Ein Grund hierfür ist sicherlich die undurchsichtige Rechtslage?

Im Rahmen der 2009er Novelle des ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten) hat sich die Rechtslage für Anbieter von Zahlungsdienste geändert. Ziel der Novelle, womit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wurde, ist eine verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und dem Schutz von Bankeinlagen. Gleichzeitig sind in der Novelle Ausnahmetatbestände vorgesehen, da die BaFin nicht jeden uns alles beaufsichtigen will und kann. In erster Linie möchte die BaFin eben Banken, E-Geld-Institute und andere Zahlungsverkehrsanbieter beaufsichtigen.

Es gibt jedoch bis heute so gut wie keine Aufsichtspraxis durch die BaFin, das heißt die BaFin hat sich zu den meisten Fragen die die Novelle aufwirft noch gar nicht geäußert.

In unserem Fall hat das Landgericht Köln im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahren vorläufig entschieden, dass das juristische Modell, mit welchem wir die Onlinezahlung vertraglich geregelt hatten, einzustellen sei. Wir haben dem dann entsprochen, das juristische Modell entsprechend angepasst und waren somit in der Lage, ohne Einschränkungen weiterhin Onlinezahlung anzubieten. Wir sind aber der Meinung, dass die Entscheidung des Landgerichts Köln falsch ist und sind in Berufung gegangen.

Übrigens war sich das Landgericht Köln selbst nicht ganz sicher und hat in der Urteilsbegründung angegeben, dass falls die BaFin sich äußern würde, man das Urteil ja wieder aufheben könne. Die BaFin hat aber leider viel zu tun und es dauert Monate bis diese sich äußern kann.

Ist Onlinezahlung bei Lieferdiensten also doch komplett rechtens?

Wie bereits erwähnt konnte man bei Lieferheld immer – ohne Unterbrechung – bei teilnehmenden Restaurants und Lieferservices online bargeldlos bezahlen. Das war deshalb möglich, da wir nach dem Urteil des Landgerichts Köln auf ein anderes Vertragsmodell umgestiegen sind, welches unserer Meinung nach genauso wie unser vorheriges Modell keine Lizenz nach ZAG benötigt.

Wie sieht diese sogenannte Anpassung des juristischen Modells aus?

Ich bin kein Experte des ZAG, aber das Stichwort hier heißt „Vertreter mit Abschlussvollmacht“. Details sind über unsere AGBs ja jedermann zugänglich.

Wie würdest du dir eine moderne Umsetzung der BaFin-Regelungen vorstellen? Und warum werden diese nicht umgesetzt?

Da die Zielrichtung des ZAG in Richtung Geldwäsche und Einlagensicherung geht und ich auf dem Feld kein Experte bin, kann ich dazu nichts sagen. Ich bin aber sicher, dass es nicht zielführend ist, jegliches Startup, Technologienunternehmen oder sonstigen Mittelständler, der unter anderem im Rahmen seiner Tätigkeit etwas bezahlen lässt, unter Aufsicht der BaFin zu stellen. Das ist vermutlich auch nicht im Interesse der BaFin.

Gerichtlich durchgesetzt wurde das Urteil auf Anregung von Pizza.de. Schneidet sich der langjährige Marktführer damit nicht selbst ins Bein?

Uns hat es schon gewundert, dass anstelle Innovation im Sinne des Kunden voranzutreiben – unsere Kunden lieben Onlinezahlung – Pizza.de Onlinezahlung einfach verbieten wollte. Das ist Pizza.de glücklicherweise auch nicht gelungen. Interessanterweise bietet Pizza.de nun selber Onlinezahlung an – ohne eine Lizenz der BaFin zu besitzen. Es scheint, dass nach dem Lesen unserer Verteidigungsschrift Pizza.de nun auch verstanden hat, dass unser Modell nicht Lizenzpflichtig ist.

Hätte Pizza.de einfach zum Hörer gegriffen und gefragt, hätte man sich viel Zeit und Kosten sparen können – ganz zu schweigen von der Verunsicherung in der Branche, die Pizza.de erzeugt hat.

Fabian, vielen Dank für das Gespräch!

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