Die IT-Branche boomt. Gerade das Internet ist – aufgrund der zunehmenden Verflechtung aus sozialer Plattform und Marktplatz – in den vergangenen Jahren gewachsen. Gleichzeitig hat die Vernetzung innerhalb und außerhalb vieler Unternehmen an Stellenwert gewonnen. Dadurch bieten sich für Existenzgründer vielfältige Möglichkeiten, es entstehen aber auch Risiken – eine IT-Haftpflicht kann Startups schützen.

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Sinn und Zweck einer IT-Haftpflichtversicherung

Speziell im IT-Bereich ist das Haftungsrisiko sehr hoch und lässt sich durch das Startup nur selten bezüglich der Haftungshöhe und -verpflichtungen eingrenzen. Es ist daher eine in sich schlüssige Annahme, bereits mit der Gründung diesem Risikopotential vorzubeugen. Denn Haftungsansprüche können sich gerade bei Einzelunternehmen schnell auf das gesamte Privatvermögen ausdehnen. Parallel haben viele Auftraggeber im IT-Bereich ein berechtigtes Interesse an Versicherungsnachweisen.

Eine IT-Haftpflichtversicherung deckt – wie der Name bereits nahe legt – Haftungsansprüche, die gegen das versicherte Unternehmen erhoben werden. Hintergrund: In Deutschland entstehen aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden auch für Unternehmen Haftungsverpflichtungen. Aufgrund der Bandbreite an Aufgaben die IT-Spezialisten übertragen werden, ergibt sich eine breite Palette möglicher Risiken, die im Alltag auf Existenzgründer im IT-Bereich warten.

Als Hauptaufgabe fällt der IT-Haftpflicht im Kontext mit den anderen Firmenversicherungen die Absicherung des Unternehmens vor genau diesen Haftungsverpflichtungen zu – die Regulierung von Schadenersatzansprüchen. Des Weiteren übernimmt die IT-Haftpflichtversicherung durch die Abwehr unberechtigter Forderungen eine zweite Funktion – die passive Rechtsschutzfunktion.

Abgrenzung zwischen IT-Haftpflicht und anderen Haftpflichtversicherungen

Unternehmensgründer stehen vor einer Vielzahl an Entscheidungen. Speziell im Rahmen der Haftpflichtversicherungen stellt sich die Frage, inwiefern sich die IT-Haftpflicht von anderen Policen, wie zum Beispiel der Vermögens- oder der Bürohaftpflichtversicherung, abgrenzen lässt. Zu den wesentlichen Unterschieden gehört unter anderem die Tatsache, dass die Vermögenshaftpflicht lediglich einen entstandenen Vermögensschaden deckt, im Fall der Haftungsverpflichtungen im IT-Bereich also zu kurz greifen würde.

Legt man dagegen IT- und Bürohaftpflicht nebeneinander, werden die Unterschiede schnell klar. Die Bürohaftpflichtversicherung deckt lediglich das Betriebsstätten-Risiko. Was ist aber mit den Haftungsverpflichtungen, die für Existenzgründer zum Beispiel aus Rechtsverletzungen entstehen? Die IT-Haftpflichtversicherung bietet im Vergleich mit herkömmlichen Firmenversicherungen einen adäquaten und kompletten Versicherungsschutz, der unterschiedliche Haftungsverpflichtungen – wie den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden – zusammenführt.

IT-Haftpflicht: Versicherte Berufsgruppen und Gefahren

Existenzgründer im IT- und EDV-Bereich bewegen sich in einer risikoreichen Branche. Neben Fehlern bei der Implementierung von Software-Modulen, Programmierfehlern und der Übertragung von Viren oder anderen Schadprogrammen, kann es zu Verletzungen des Namens, Urheber- oder Markenrechts kommen. Ebenfalls über die IT-Haftpflichtversicherung gedeckt sein, können Personen- oder Sachschäden. Natürlich kommt auch die IT-Haftpflicht nicht ohne Leistungsausschlüsse aus. Dazu gehören unter anderem vorsätzlich hervorgerufene Schäden oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Versicherbar im Rahmen einer IT-Haftpflichtversicherung sind unter anderem Berufsbilder wie Entwickler von Datenbanken oder Software, EDV- und IT-Dienstleister, SAP-Entwickler, Webentwickler und -designer, SEO-Consultants sowie Betreiber von Onlineshops.

Schadensbeispiele – wo greift die IT-Haftpflicht

Die Haftungsverpflichtungen für Existenzgründer im IT-Bereich gestalten sich auf den ersten Blick relativ abstrakt und unübersichtlich. Daher hier zwei Beispiele aus der Praxis, die so oder ähnlich auch auf ein Startup warten können und die Bedeutung der IT-Haftpflicht für Existenzgründer unterstreichen.

Fallbeispiel 1: Ein Programmierer loggt sich in ein firmeninternes Netzwerk ein, um ein Datenprogramm zu erstellen. Dabei meldet sich der Virenscanner, was der Programmierer ignoriert. Nach einigen Tagen zeichnet sich ab, dass eben jenes Schadprogramm das Netzwerk infiziert hat. Die Folge sind erhebliche Standzeiten der Produktion, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das Unternehmen stellt an den Programmierer eine hohe fünfstellige Regressforderung.

Fallbeispiel 2: Ein Software-Unternehmen entwickelt für einen Internetprovider ein neues Programm zum Aufzeichnen der Verweilzeiten. Im Zuge der Implementierung einzelner Software-Module unterläuft dem verantwortlichen Mitarbeiter ein Fehler, der aber erst nach einigen Tagen bemerkt wird. Trotz umgehender Nachbesserung steht das Software-Unternehmen plötzlich vor hohen Schadenersatzforderungen durch den Provider.

Checkliste: Wo sich gute IT-Haftpflichtversicherungen hervorheben

Eine IT-Haftpflichtversicherung mit unzureichenden Leistungen oder Deckungssummen ist im Alltag genauso nützlich wie keine Versicherungen. Welche Punkte sollte eine IT-Haftpflicht erfüllen, um den Anforderungen von Startups zu genügen?

All-Gefahrendeckung: Alle für den IT- und EDV-Bereich typischen Leistungen sind im Rahmen der IT-Haftpflicht abgedeckt. Dazu gehören nicht nur das Aufspielen von Viren oder Fehler in der Softwareentwicklung, sondern auch die Deckung bei Rechtsverletzungen (Namens-, Marken- und Urheberrecht sowie Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte).

Folgeschäden: Die IT-Haftpflichtversicherung leistet auch für Schäden, die aus einem vom Existenzgründer ausgeführten Auftrag entstehen können.

Offene Deckung: Erweitert ein Existenzgründer das Tätigkeitsportfolio im IT- oder EDV-Bereich nachträglich, ist diese Ausweitung über die abgeschlossene IT-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Eigenschäden: Untreue, Unterschlagung oder Betrug durch eigene Mitarbeiter können ein Unternehmen schwer schädigen. Einige IT-Haftpflichtversicherungen decken dieses Risiko mit ab.

Kosten einer IT-Haftpflichtversicherung

Die Kosten für eine IT-Haftpflicht können zwischen den einzelnen Anbietern erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Wesentlichen Einfluss auf die Prämie haben der Jahresumsatz des Unternehmens, die abgesicherten Deckungssummen und die einzelnen Leistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de