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Der Gesellschafter ist der (vor allem finanzielle) Teilhaber eines Unternehmens, das er zusammen mit anderen Partnern aktiv leitet oder im Hintergrund fungiert.

Ein Gesellschafter ist in vielen Fällen unter selbstständigen Ärzten, Juristen, Künstlern und Unternehmensberatern zu finden. Man unterscheidet hier zwischen der jeweiligen Rechtsform, welche die Haftungsbeschränkungen und Befugnisse der Unternehmenspartner oder -teilhaber festlegt.

Die Haftungsarten einer Gesellschaft

Die OHG (offene Handelsgesellschaft) besagt, dass der Gesellschafter im Falle aller Schulden mit seinem privaten Vermögen haften muss. Die KG (Kommanditgesellschaft) wird von einem sogenannten Komplementär geleitet, der auch als Hauptverantwortlicher mit sämtlichen Vermögen haftet. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wiederum beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf Stammkapital. Neben dem Gesellschafter gibt es noch weitere Arten der Mitunternehmerschaft, unter anderem in Form einer Sozietät, Berufsausübungsgemeinschaft, einer Unterbeteiligung oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Beispiel

Zwei junge Notare möchten sich nach dem Staatsexamen mit einer eigenen Kanzlei selbstständig machen. Ihr Professor empfiehlt ihnen einen erfahrenen Kollegen, der vom Institut wieder in die juristische Praxis zurückkehren möchte und daher auch die Hauptanteile investieren könnte. Aus diesem Grund einigen sich alle Beteiligten auf eine KG. Dies verpflichtet die Berufsanfänger – mit noch nicht vorhandenem Unternehmenskapital – lediglich zu einem Grundhaftungsanteil.