Noch keine 18, aber schon ein eigenes Unternehmen? So geht’s.

Dieser Artikel erschien zuerst am 26. August 2019. Weil er besonders viele Leserinnen und Leser interessierte, veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle aktualisiert erneut.

„Beschränkt geschäftsfähig“, findet der Gesetzgeber Menschen unter 18 Jahren. Wer noch minderjährig ist und ein Unternehmen gründen will, für den gibt es zwei Voraussetzungen: das Okay der Eltern und das des Familiengerichts.

Wer die Zustimmung der Eltern hat, stellt einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Familiengericht. Normalerweise werden junge Gründerinnen und Gründer daraufhin von einem Vertreter zum persönlichen Gespräch geladen. Wer schließlich auch die Bestätigung vom Gericht bekommt, kann zum Notar oder Gewerbeamt gehen, sein Business anmelden und loslegen.

Doch was muss man beachten, um das Familiengericht zu überzeugen? Und welche Rechtsform ist für junge Gründer überhaupt die richtige? Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen:

Wie bereite ich mich am besten auf den Antrag vor?

Arbeite einen ausführlichen Businessplan aus. Kenne dein Produkt und – noch viel wichtiger – deinen Markt. Laut Hauke Schwiezer, Gründer und Geschäftsführer der Organisation Startup Teens, scheitern viele Anträge gerade daran: „zu viel Enthusiasmus für die eigene Idee bei mangelnder Wettbewerbsbeobachtung“.

Such dir Rat – bei anderen Gründern, jung und alt, bei solchen, die gescheitert sind oder die erfolgreich waren. Unterstützung gibt es auch bei Startup-Programmen wie Startup Teens oder dem Young Entrepreneurs Program der Code University. Aber auch bei der lokalen Wirtschaftsförderung, Gründerzentren, der IHK oder der Handwerkskammer.

Wie präsentiere ich mich im Gespräch mit dem Gericht am besten?

Im Gespräch wollen sich die Gerichtsvertreter davon überzeugen, dass die Jungunternehmer die benötigten Fähigkeiten zum Gründen mitbringen. Deswegen sei seriöses Auftreten wichtig, sagt Hauke Schwiezer. Wer bei der Präsentation schon gute Kontakte aufweisen können, zum Beispiel zur IHK, punkte zusätzlich.

Manchmal werden Anträge von Schülern abgelehnt, weil die Beamten verhindern wollen, dass die schulische Leistung unter der Gründung leidet. Am Besten also von Anfang an klarmachen, dass man nur eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche für sein Business benötigen wird und weiterhin genügend Zeit für die Schule einplant. 

Brauche ich Kapital, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen?

Ob Junggründer Geld mitbringen oder nicht, hat laut Hauke Schwiezer kaum Einfluss auf einen erfolgreichen Antrag. „Es gab nie eine Zeit, in der man weniger Geld gebraucht hat, um ein Unternehmen zu gründen“, findet der Startup-Teens-CEO.

Welche Rechtsform ist die richtige?

Oft greifen junge Gründer zur GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese Unternehmensform kann von mehreren Personen gegründet werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und einen bestimmten Zweck mit der Gesellschaft erfüllen wollen. Besser eignet sich laut Schwiezer aber die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Anders als bei der GmBH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die eine Kapitalanlage von 25.000 Euro verlangt, beträgt das Stammkapital hier nur einen Euro. Außerdem müssen Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Ein Scheitern des Business bedeutet also nicht den Ruin. Das ist gerade auch den Entscheidern bei Gericht sehr wichtig.

Läuft das Business erst einmal, kann man die UG auch später noch in eine GmBH umwandeln. So hat es etwa Rubin Lind gemacht, der mit mit 17 Jahren das Unternehmen Skills4School gegründet hat.

Und wenn der Antrag doch scheitert?

Wie oft die Anträge vor dem Familiengericht scheitern, dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Auch Hauke Schwiezer kann das nur schwer einschätzen, wie er sagt. Es hänge stark von der Überzeugungskraft der einzelnen Personen ab.

Eine andere Option ist es, sich einen erwachsenen Freund oder ein Familienmitglied zu suchen und ihm die Firmengründung zu überlassen. So hat es etwa der 15-jährige Michael Oeler gemacht, der eine Webagentur mit seiner Großmutter gegründet hat. Von dieser Möglichkeit rät Schwiezer allerdings eher ab. Bei solchen Konstellationen könne es leicht zu einem Machtungleichgewicht zwischen jungen und älteren Gründern kommen.

Foto: Getty Images/ Maskot