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Weil nicht egal ist, wo das Geld herkommt: Gründerinnen und Gründer sollten abwägen, ob sie sich auf das Angebot eines Wandeldarlehens einlassen oder nicht.
Weil nicht egal ist, wo das Geld herkommt: Gründerinnen und Gründer sollten abwägen, ob sie sich auf das Angebot eines Wandeldarlehens einlassen oder nicht.
Getty Images

Ein Gastbeitrag von Nikolaus D. Bayer, aktiver Angel-Investor und Deutscher Business Angel des Jahres 2020. Bayer gründete 2007 die Finanzsicherheitsfirma Iris Analytics und verkaufte sie acht Jahre später an den Tech-Konzern IBM.

Im Startup-Umfeld sind Wandeldarlehen weit verbreitet. Drängt die Zeit, da die vorhandene Liquidität den kurzfristig erwarteten Bedarf übersteigt, erfolgt die Umsetzung und Bereitstellung finanzieller Mittel mit Wandeldarlehen schneller als im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Denn das Vertragswerk von Wandeldarlehen ist weniger komplex, auf eine notarielle Beur­kundung verzichten die Parteien meistens und das Warten auf den Handelsregistereintrag entfällt. Die Wand­lung des Dar­lehens und der aufgelaufenen Zinsen in Geschäftsanteile des Unternehmens erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

In meiner Arbeit als Angel-Investor erlebe ich es immer öfter, dass Gründer ihre erste externe Fi­nan­zie­rung in Form eines Wandeldarlehens durchführen wollen. Begründet wird dies zumeist damit, dass in der Frühphase eine faktenbasierte Unternehmensbewertung noch nicht möglich sei. Und dass, wie eben erwähnt, die Verträge unkomplizierter und die Prozesse schneller seien. Auf Investorenseite wird diese Vorgehensweise verblüffend oft akzeptiert – vielleicht weil „schnell“ und „einfach“ positiv besetzte Begriffe und bester Startup-Style sind. Doch die Praxis zeigt immer wieder, dass solche (Erst-)Beteiligungen für alle Parteien relevante Nachteile mit sich bringen.

Wandeldarlehen sind Prokrastination

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