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Bei einer Abtretungserklärung handelt es sich um ein generelles Mittel in der Wirtschaft, um Sicherheiten zu übereignen. Existenzgründer nutzen häufig eine Abtretungserklärung, um bestimmte Fördermittel auszuzahlen. So entstehen viele Möglichkeiten, um durch diese Fördermittel ein professionelles Coaching teilweise finanzieren zu lassen.

Bei einer Abtretungserklärung handelt es sich um eine Forderungsübertragung von einem Gläubiger auf einen anderen. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind geregelt in den § 398 ff. BGG.

Eine Abtretungserklärung erscheint grundsätzlich formfrei und nur in gewissen Fällen ist die Schriftform nötig.
In der Erklärung werden alle abgetretenen Forderungen genau benannt. Häufig werden alle, worunter auch künftige und bedingte Forderungen zählen, abgetreten.

Wiederholt werden für die Abtretungserklärung auch die Begriffe Zession oder Abtretung angewendet. Eine Abtretungserklärung wird sowohl für Finanzamt als auch für andere Verträge genutzt.

Zweck der Abtretungserklärung

Der Zweck einer Abtretungserklärung ist es, dass Dritte gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des anderen Vertragspartners abgesichert sind. Die Abtretungserklärung wird beim Coaching als auch bei Banken eingesetzt und gefordert, sollte ein Kredit an Existenzgründer vergeben werden.

Bei Banken wird oft eine Abtretungserklärung an Kunden abgetreten. Dies bedeutet, dass die Bank bei einer Nichtbezahlung von Darlehensraten die Gelder aus den Rechnungen an Kunden sofort bekommt. So entsteht eine hohe Sicherheit, dass auch Ablösung eines bei Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers entsteht.
Unterschiede finden nur statt bei einer vollständigen Abtretung jeglicher Kundenforderungen und der Abtretung von einzelnen Kundenforderungen.
Als wichtiger Inhalt einer Abtretungserklärung gilt, dass verzeichnet ist, welche Rechte abgetreten werden, wer diese abtritt und an wen sie abgetreten werden. Diese drei zentralen Punkte sollten in jeder Abtretungserklärung klar dokumentiert werden.

Beispiel

Eine Abtretungserklärung kann z.B. bei einem Hartz IV – Empfänger genutzt werden. Dieser lässt durch die Erklärung bei einer Mietwohnung die anfallenden Kosten, wie beispielsweise Miete und Heizung, von der Arbeitsagentur direkt an den Vermieter überweisen.