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Bei dem Anlagevermögen handelt es sich um das Vermögen, welches ein Unternehmen langfristig investiert, um erfolgreich zu bleiben. Das Anlagevermögen befindet sich laut § 266 HGB auf der Aktivseite der Bilanz und es werden die Vermögenswerte des Unternehmens aufgezeigt. Wozu das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen zählen.

Das Anlagevermögen umfasst die langfristigen Potenziale eines Unternehmens zusammen, worunter Marken, Patente, Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen und Beteiligungen gehören. Im Umlaufvermögen wird erkennbar und wie das Unternehmen seine operativen Prozesse beherrscht, wie effizient das Working Capital, welches sich aus der Rechnung Umlaufvermögen subtrahiert durch kurzfristige Verbindlichkeiten, eingesetzt wird.

Zum Anlagevermögen zählen beispielsweise Patente, Software, Grundstücke und Gebäude, Maschinen oder PKW des Unternehmens. Diese werden bezeichnet als Anlagegüter. Es folgt auch eine Unterscheidung in abnutzbare Anlagevermögen und nicht abnutzbare Anlagevermögen.

Abnutzbare Anlagevermögen und nicht abnutzbare Anlagevermögen

Zu den abnutzbaren Anlagevermögen zählen Autos, Maschinen, Gebäude, Software oder Patente, welche über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden sowie nicht abnutzbare Anlagevermögen, worunter Grundstücke, Anlagen im Bau oder Wertpapiere zählen.
Weiterhin zählen zum Anlagevermögen in der Bilanz unter anderem immaterielle Vermögensgegenstände, wie Lizenzen, Patente, weiterhin Sachanlagen, wie Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge und die Geschäftsausstattung. Des Weiteren gehören zum Anlagevermögen auch Finanzanlagen, wie Anleihen und Wertpapiere.

Beispiel

Wenn ein Unternehmen Aktien erwirbt und beabsichtigt, diese lange zu halten, werden sie in das Anlagevermögen eingeordnet.