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Der Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Punkte eines Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitsvertrag ist wichtig für jeden, der nicht übers Ohr gehauen werden will. Er gibt sowohl grundlegende als auch spezifische Richtlinien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Dabei geht es um das Arbeitsverhältnis, die Arbeitsaufgabenfelder an sich, aber auch das Gehalt
sowie Fristen für Krankheits- und Kündigungsfälle regeln. Aus diesem Grund ist der Arbeitsvertrag im Bereich Arbeitsrecht beheimatet.

Was das für Richtlinien sind? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es da keine genauen Vorschriften. Bestimmte Dinge sollten jedoch in keinem Arbeitsvertrag fehlen. Dazu gehören Name und Anschrift der Vertragspartner, das Datum des Vertragsschlusses, der Arbeitsort und eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit. Weiterhin sollten Angaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsanspruch, falls er vom gesetzlichen abweicht, gemacht werden.

Befristet und unbefristete Arbeitsverträge

Zu unterscheiden ist zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während der befristete Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis mit Ende der im Vertrag aufgeführten Frist automatisch beendet, kann der unbefristete Arbeitsvertrag nur mithilfe eines Aufhebungsvertrags oder einer schriftlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien aufgehoben werden. Kündigungsfristen sollten also ebenfalls im Arbeitsvertrag abgeklärt sein. Neben Regelungen zur Kündigung sollte es aber ebenfalls auch Informationen zu möglichen Befristungen oder gegebenenfalls zu einer Probezeit gegenüber dem Mitarbeiter enthalten.

Der Vertrag kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich oder auch nur mündlich abgeschlossen werden, wobei ein schriftlicher Abschluss meist empfohlen wird. Vor allem bei aufkommenden Unklarheiten oder Streitigkeiten kann somit immer wieder auf ein schriftliches Dokument zurückgegriffen werden, um sich nochmals der ursprünglich abgemachten Regeln zu vergewissern.

Beispiel

Frau Musterfrau hat ein neues Jobangebot bekommen. Was sie tun muss und wieviel Zeit sie hat, um ihren bisherigen Job zu kündigen, kann sie im Arbeitsvertrag nachlesen, den sie zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses abgeschlossen hat.