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Der Begriff Aufstocker bezeichnet einen Arbeitnehmer oder Selbständigen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, wessen Einkommen bzw. Arbeitslosengeld I unter den Regelleistungen der Leistungen unter der eigentlichen Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) liegen.

Aufstocker ist die Bezeichnung einer Person, bei der es sich um einen Arbeitnehmer oder Selbständigen handelt, dessen Grundeinkommen „aufgestockt“ werden muss, da das Einkommen oder Arbeitslosengeld unter den Regelleistungen der Leistungen unter der eigentlichen Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) liegen.
Aus diesem Grunde wurde ein Anspruch auf Aufstockung bis zu den im Sozialgesetzbuch unter § 11 SGB II gesetzlichen Regelleistungen festgelegt.

Zugleich werden aber auch die Regelleistungen mit den vorhandenen Einkünften verrechnet, da viele Menschen in Deutschland für Löhne arbeiten, welche nicht ausreichen um die täglichen Lebenskosten zu decken. Trotz der Vollzeitarbeit, bringen sie nicht genügend Mittel für den Lebensunterhalt auf, deshalb kann mit der Hilfe von Hartz IV das niedrige Gehalt aufgestockt werden.

Ansprüche von Aufstockern

Die Personen, die berechtigt sind, die Regelleistungen aufzustocken, haben ebenso den Anspruch auf aktive Arbeitsförderung bzw. Eingliederungsleistungen, wozu Überbrückungsgeld, Existenzgründerzuschuss oder ein Vermittlungsgutschein gehören. Ebenso erhöht sich auch bei Alleinerziehenden bzw. Eltern das Geld, sollten sie aufstockungsberechtigt sein. Im Jahr 2007 erhielten 1,3 Mio Personen Aufstockungshilfen.

Beispiel

Da der erwerbstätige Herr Mars weniger als 1.200 Euro brutto verdient, hat er Anspruch auf eine Aufstockung mit Hartz IV. Dieser Betrag kann sich auf 1.500 Euro erhöhen, sollte er sich um mindestens ein Kind kümmern.