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Das Bankgeheimnis ist die Pflicht eines Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Informationen, die aus einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung bekannt werden.

Wie der Begriff Bankgeheimnis schon andeutet, geht es hierbei um Diskretion und Verschwiegenheit. Das Bankgeheimnis beschreibt im Allgemeinen die Verschwiegenheitspflicht einer Bank bezüglich Informationen zu den finanziellen Verhältnissen und Prozessen ihrer Kunden gegenüber Dritten. Der Begriff Bankgeheimnis ist im deutschen Recht, im Gegensatz zu der Schweiz, nicht explizit definiert und wird automatisch mit dem Bankvertrag übernommen. Es handelt sich bei dem Bankgeheimnis also um eine Pflicht, welche eingehergeht mit jedem Vertrag, der zwischen der Bank und ihrem Kunden geschlossen wird.

Die Auskunftspflicht von Banken

Obwohl der Begriff Bankgeheimnis nicht eindeutig im deutschen Recht geregelt ist, kann eine Verletzung durch einen Bankangestellten schnell zu einem Zivilprozess führen. Auf der anderen Seite ist das Bankgeheimnis im deutschen Recht an verschiedenen Stellen durchbrochen, da Banken in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Auskunftspflichten nachkommen müssen. Es gibt klare gesetzliche Richtlinien, die festlegen, in welchen Fällen Kreditinstitute von dem Bankgeheimnis entlassen werden und bestimmten behördlichen Institutionen Informationen zur Verfügung stellen dürfen. Dabei ist das bürgerliche Interesse an der eigenen Privatsphäre, dem Anspruch des Staates auf eine akkurate und gleichmäßige Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen gegenüberzustellen.

Das bedeutet, die Bank darf nur Auskunft über Informationen ihrer Kunden geben, wenn es beispielsweise gesetzliche Bestimmungen so erfordern, die Bank die Erlaubnis zur Informationsausgabe hat oder der Kunde der Auskunft zustimmt.

Banken sind von dem Bankgeheimnis befreit, wenn im Rahmen der Strafprozessordnung ein Verdacht gegen den Bankkunden besteht und die Bank in diesem Fall der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Auskunft gewähren muss. Diese Pflicht zur Auskunft besteht unter anderem im Rahmen des Geldwäschegesetztes. Wenn also der Bankkunde im Verdacht steht Geld zu waschen, ist die Bank verpflichtet Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde zu geben. Darüber hinaus greifen auch das Kreditwesengesetz und das Steuerstrafgesetz innerhalb des Bankgeheimnisses. Neben etwaigen Finanzbehörden sind Banken auch gegenüber Sozialämtern, Stadtverwaltungen oder auch der Arbeitsagentur zur Auskunft verpflichtet.

Beispiel

Lieschen Müller hat ein Sparbuch und ein Schließfach bei der Sparkasse Meppingen. Ihre neugierige Nachbarin Berta interessiert sich stets für Klatsch und fragt daher nach einem Auszug für Lieschen Müllers Sparbuch. Der korrekte Sparkassenbeamte weist sie jedoch auf das Bankgeheimnis hin und verwehrt ihre Bitte.

Alternative Schreibweisen

Bankkundengeheimnis