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Bei der Bemessungsgrundlage handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht und eine Steuerbemessungsgrundlage, die eine technisch-physische oder monetäre Größe ist. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Steuer, und ist somit auch für den anzuwendenden Steuertarif bestimmt, womit dann die Steuerschuld ermittelt werden kann.

Bei der Bemessungsgrundlage handelt es sich um eine technisch-physische bzw. wirtschaftlich-monetäre Größe, welche auf den jeweiligen Steuertarif angewendet wird und auch als Besteuerungsgrundlage dient. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem Steuerrecht. Wobei hier das angegebene Steuerobjekt als Bemessungsgrundlage dient.

Die Bemessungsgrenze bei technisch-physischen Größen

Aus der Bemessungsgrundlage bei technisch-physischen Größen, wozu beispielsweise kg, Kopf, Stück und Liter gehören, ergeben sich keine entscheidenden Schwierigkeiten bei der jeweiligen Erfassung und der Abgrenzung der Bemessungsgrundlage oder auch der Mengensteuer.

Die Bemessungsgrundlage bei wirtschaftlich-monetären Größen

Im wirtschaftlich-monetären Bereich, in welchem eine Bewertung mit Preisen stattfindet, entsteht ein Problem der Inflationsabhängigkeit, infolge der Nominal- oder Realwertbesteuerung auf die Wertsteuer.
Je größer die Größen werden und sich von einem Güterpreis zu den Umsätzen unterscheiden und zu den Einkommens- und Vermögensgrößen gezählt werden, desto getrennter wird die Erfassung.

So wird die vollständige Erfassung des Einkommens nach einer klaren Abgrenzung des Begriffs erfolgen. Dies ist jedoch umstritten. Die Ermittlung, die entsprechende Periodisierung und Bewertung und spielt überwiegend bei Vermögenswerten eine Bedeutung sowie das Einkommens führen zu Schwierigkeiten, die Bemessungsgrundlage zu beschreiben.

Beispiel

Als Beispiel für eine Bemessungsgrundlage kann der Hubraum oder das Gewicht bei der Kfz-Steuer genannt werden sowie auch das zu versteuernde Einkommen bei der Einkommenssteuer.