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Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken ab, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist ähnlich aufgebaut, wie die Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie ebenso für Schäden haftet, die einem Dritten durch betriebliche Aktivitäten entstanden sind. Bei BHV werden allerdings keine Privatpersonen versichert, sondern Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler und Handwerker. Generell ist der Abschluss einer Betriebshaftversicherung freiwillig. Für einige Berufe, wie beispielsweise für Ärzte oder Steuerberater, ist die BHV allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Die BHV beinhaltet also zum einen Teil aus der normalen Haftpflichtversicherung, darüber hinaus deckt sie allerdings auch noch Fragen zum Thema Schadensersatz ab.

Doch wer genau ist denn durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

 

Schäden können im betrieblichen Zusammenhang durch vor allem durch das Personal entstehen, deshalb ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Unternehmer, sondern auch die gesamte Belegschaft und das Unternehmen durch die Betriebshaftpflichtversicherung gegen mögliche Haftpflichtrisiken abgesichert. Allerdings werden Schäden, die in der Freizeit der Mitarbeiter verursacht werden, nicht durch die BHV gedeckt – hierfür gibt es dann wiederum die Privathaftpflichtversicherung.

Besonderheiten der Betriebshaftversicherung

Eine weitere Besonderheit der Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass Forderungen von Dritten an das Unternehmen auf ihre Richtigkeit geprüft werden, was gerade im Bereich des Schadensersatzes zum Tragen kommen kann. Je nachdem, mit welchen Bedingungen die BHV abgeschlossen wurde, greift sie in solchen Fällen ähnlich einer Rechtsschutzversicherung.

Beispiel

Tom ist als Lehrling bei dem Tischlermeister Jan angestellt und beschädigt durch einen leichten Unfall bei einem Kunden das Parkett. Der Kunde fordert einen Schadensersatz und da Jan seinen kleinen Betrieb durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen solche Forderungen versichert hat, haftet die BHV.