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Der Begriff Betriebsvermögensausgleich kommt aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Art der Gewinnermittlung und wird beispielsweise bei der Einkünfteermittlung genutzt laut § 4 I EStG. Es handelt sich hierbei auch um eine äußerst genaue Form der Gewinnermittlung.

Der Gewinn bei dem Betriebsvermögensausgleich ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres und des Vertriebsvermögens am Schluss des vorherigen Wirtschaftsjahres, welches ein Wachstum um den Wert der Entnahmen und eine Verminderung um den Wert der Einlagen verzeichnen kann.
Was ist bei einem Betriebsvermögensausgleich zu beachten?
Bei einem Betriebsvermögensausgleich ist eine sehr genaue Buchhaltung zu beachten, da ohne diese voraussichtlich viele Fehler und Abweichungen auftreten würden. Für den Jahresabschluss wird eine Bilanz angefertigt, außerdem muss eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

So müssen nach dem Handelsrecht geltend die Bücher geführt werden, um einen Betriebsvermögensvergleich nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung nach § 5 I EStG vorzunehmen.

Für die weiteren Steuerpflichtigen sind die gesetzlichen Vorlagen nach § 141 AO vorgeschrieben, die verpflichtend sind für die Mindeststandards und bei dem Betriebsvermögensvergleich entsprechend zu beachten sind.
Der Betriebsvermögensausgleich für Freiberufler.

Der Betriebsvermögensausgleich ist für die Personen, die sich in der Gruppe der freien Berufe befinden zwar möglich, aber nicht gesetzlich verpflichtend. Für diese Gruppe eignet sich eher die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als eine verbesserte und einfachere Wahl.

Beispiel

Der Betriebsvermögensausgleich, als Art der Gewinnermittlungsform muss von den Kapitalgesellschaften oder von Kaufleuten ausgeführt werden.