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Bewirtungskosten sind Aufwendungen, die bei einer Bewirtung im beruflichen oder im betrieblichen Bereich anfallen.

Bewirtungskosten kommen besonders dann zum Tragen, wenn wieder die Zeit der Steuererklärung gekommen ist. Doch was genau sind Bewirtungskosten und wie kann man diese steuerlich geltend machen? Wie der Begriff schon verrät, handelt es sich hierbei um Kosten, welche bei der Bewirtung anfallen. Doch kann ein Selbstständiger oder ein Unternehmen nicht die Kosten eines beliebigen Essens geltend machen. Nur Kosten, die im beruflichen oder betrieblichen Rahmen anfallen, können im steuerlichen Sinne zu den Bewirtungskosten gezählt werden.

Entstehen Kosten aufgrund eines Geschäftsessens, können diese vom Unternehmen oder von dem Selbstständigen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass nie die gesamte Summe abgesetzt werden kann, sondern die Rechnung um einen privaten Anteil von 30% korrigiert werden muss, da der Unternehmer selbst auch an dem Essen teilnimmt. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit bleibt von dem Selbstbehalt unberührt, das bedeutet, dass die gesamte Vorsteuer zurückgefordert werden kann.

Inhalt der Bewirtungskosten

Damit die Bewirtungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, sollten einige Regeln beachtet werden. Zum einen muss die Bewirtung sich in einem angemessenen preislichen Rahmen bewegen. Darüber gibt das Finanzamt eine Reihe von Anforderungen an den Bewirtungsbeleg vor. Der Rechnungsbeleg muss folgende Angaben enthalten:

• Die Anschrift des Restaurants

• Ort und Datum

• Den detaillierten Anlass und

• Die Höhe der einzelnen Aufwendungen detailliert für Getränke und Speisen sowie

• das Trinkgeld der Bewirtun.

Zudem sollten die Namen der bewirteten Personen vermerkt werden. Hier ist auch der Unternehmer zu nennen. Dieser sollte den Beleg auch unterschreiben. Normalerweise können Restaurants auf Nachfrage einen separaten Bewirtungsbeleg mit Vordrucken für diese Informationen ausstellen.

Wichtig ist, dass für das Finanzamt erkennbar ist, dass es sich um einen geschäftlichen Zweck handelt und die Bewirtung keinen privaten Charakter hat.

Beispiel

Petra ist selbstständig und lädt einen potentiellen Geschäftspartner zu einem ersten Kennenlernen zum Essen ein. Nach dem Essen lässt sie sich von dem Restaurant einen Bewirtungsbeleg ausstellen, um die Bewirtungskosten steuerlich geltend machen zu können.