big lexkon logo

Bei der Europäischen Freihandelsassoziation oder der englischen Bezeichnung European Free Trade Association, kurz EFTA handelt es sich um einen Zusammenschluss der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, welche gemeinsam nur wirtschaftspolitische Ziele verfolgen. Bei dem Zusammenschluss stehen hauptsächlich die Ziele der EU im Vordergrund, wobei die EFTA-Mitgliedsstaaten gemeinsam mit der EU auch den EWR bilden.

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) ist eine  Freihandelszone, welche am 4.1.1960 unterzeichnet wurde. Ziel ist ein „Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandels-Assoziation”, der sogenannten Stockholmer Konvention, zu schaffen.

Außerdem schließt die Organisation ebenfalls Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Staatenverbünden ab. Zur EFTA gehören die vier Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Formal ist die Freihandelszone am 3.5.1960 in Kraft getreten. Ihren Amtssitz hat die EFTA in Genf.

Die Organe und Arbeitsweise der EFTA

In Genf befindet sich das Sekretariat zur Verwaltung der EFTA, aber ebenso gibt es auch je nach Verwaltungsaufgabe weitere Sitze in Brüssel und Luxemburg. Geht es um EWR-Angelegenheiten, so ist für diese Angelegenheiten das Organ in Brüssel zuständig. Dieses prüft, ob sich die Mitgliedsstaaten der EFTA an die Bestimmungen des EWR-Abkommen halten. In Luxemburg befindet sich der EFTA-Gerichtshof und entscheidet hinsichtlich auf der judikativen Ebene entsprechend.

Die ständigen Delegationen der Regierungen der Mitgliedsländer besprechen sich ortsgemäß in Genf.
Das oberste Organ ist der sogenannte Rat. Der Rat gilt als lenkendes Gremium aller Mitgliedsländer und ist dementsprechend gleichberechtigt vertreten. Der Vorsitz des Rates agiert im ständigen Wechsel von sechs Monaten. Auf Ministerebene trifft sich der Rat alle zwei Jahre.

Der Rat ist das entscheidende Organ und besitzt in allen von der Konvention bestimmten Fragen im Hinblick auf die Entscheidungsvollmachten. Die Beschlüsse, welcher der Rat fasst, gelten für alle Mitgliedsländer und sind verpflichtend. Daneben fungieren weiterhin die Überwachungsbehörde ESA (EWR) und der EFTA-Gerichtshof.

Geschichte der EFTA

Zu anfangs bestand die EFTA noch aus mehreren und wirtschaftsstarken Staaten wie Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Großbritannien und der Schweiz. Weiterhin schlossen sich dem Abkommen Finnland, Island und Liechtenstein an. Jedoch sahen sich die Mitglieder in Konkurrenz mit der EG, sodass die großen Staaten aus der EFTA schrittweise austraten und sich der EG anschlossen.

Eines der bedeutendsten Errungenschaften der Organisation ist das abgeschlossene EWR-Abkommen, das Anfang 1994 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen vertiefte die Freihandelszone in den vier Bereichen Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr und kam ausschlaggebend durch den Zusammenschluss der EFTA und der EG zu Stande. Die Schweiz unterzeichnete als einziger EFTA-Mitgliedstaat das Abkommen nicht.

Die Ziele und spezifische Merkmale der EFTA

Die Ziele der EFTA sind speziell nur wirtschaftspolitische Ziele. Diese sind weniger zentral als diejenigen der Europäischen Union (EU). So stehen neben dem eigentlichen Ziel, der Verwirklichung des Freihandels bei industriellen Produkten außerdem noch die Regelung des Wettbewerbes und das Abbauen der Vorschriften der technischen Handelshemmnisse. Ausgenommen bleiben hingegen häufig die Agrar- und Fischerei-Erzeugnisse von dem gemeinschaftlichen Freihandel und den gemeinsamen Wettbewerbsregeln. Zweckmäßig gefördert wird der Austausch der Waren, welcher aus mehreren bilaterale Abmachungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten, somit Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bestehen.

Die Befreiung der Zölle bei dem Handel zwischen den EFTA-Staaten mit gewerblichen Produkten findet seit Ende 1966 statt. Wohin die EFTA-Länder gegenüber der restlichen Welt jedoch keine einheitlichen Handelsschranken besitzen.

Beispiel

Eine Entscheidung, welche den Fischhandel betraf, war die Kompensation des Verlustes des bisherigen Freihandels der EU in der Reihe von zollfreien Kontingenten für Heringe und Makrelen. Es handelte sich um Erzeugnisse, welche von Island und Norwegen in die jeweiligen Beitrittsländer ausgeliefert werden sollten.