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Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) zielt auf die Ausdehnung der EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) hinaus und wurde aus diesem Grund 1994 gegründet.

Der Zweck des EWR ist einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu realisieren. Dieser soll in den Grundsätzen dem Einheitlichen Binnenmarkt ähneln, ohne dass die EFTA-Staaten der EU beitreten müssen.

Der EWR beinhaltet die vier Freiheiten des Binnenmarkts, darunter zählen der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und die damit jeweils verbundenen Politikbereiche wie der Wettbewerb, Transport, Energie und die wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit.

Die politischen Maßnahmen in den Bereichen sind folgende Themen: Verbraucherschutz, Umwelt, Statistik und Gesellschaftsrecht sowie verschiedene deckende politische Maßnahmen. Zu den politischen Maßnahmen zählen die Bereiche Forschung und technische Entwicklung, die nicht auf dem EU-Besitzstand oder verbindlichen Rechtsakten beruhen, sondern auch die jeweiligen Maßnahmen der Umsetzbarkeit von Zusammenarbeit unterliegen.

Zugehörige Staaten und Organe und Mechanismen

Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein an, während die Schweiz nicht dazu gehört, sondern als Mitglied zu der EFTA gezählt wird. Der EWR besitzt verschiedene Organe und Mechanismen, worunter die Übernahme der EU-Rechtsvorschriften, die Umsetzung, Überwachung und Rolle der Parlamente zählen. Die EU-Rechtsvorschriften werden beispielsweise von einem gemeinsamen EWR-Ausschuss überprüft, welcher monatlich zusammenkommt. Es wird entschieden über die Rechtsvorschriften und EU-Rechtsakte, welche in das EWR-Abkommen miteingebunden werden.

Die jeweiligen Rechtsvorschriften werden formal durch die bestimmten Rechtsakte in das Verzeichnis der Protokolle und Anhänge zum EWR-Abkommen übernommen. So fand bereits eine Integration von bereits einigen tausend Rechtsakten in das EWR-Abkommen statt. Zudem existiert ein EWR-Rat, welcher sich aus Vertretern des Rates der EU und den Außenministern der EFTA/EWR-Staaten zusammensetzt und mindestens zweimal jährlich tagt. Dort werden die politischen Leitlinien für den gemeinsamen Ausschuss festgelegt.

Eine Umsetzung findet sodann statt, wenn ein EU-Rechtsakt in das EWR-Abkommen integriert wurde. Dieser muss von den EFTA/EWR-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden, sollte das nationale Recht dies erfordern.

Eine Überwachung der Rechtsakte findet durch die EFTA-Überwachungsbehörde und der EFTA-Gerichtshof statt, welche die jeweiligen Binnenmarktvorschriften, die auf die EFTA/EWR-Staaten ausgedehnt werden. Außerdem wird ein Binnenmarktanzeiger geführt, sodass die umgesetzten Rechtsvorschriften in den EWR-Staaten verfolgt werden können. Bei der Überwachung wird auch den Parlamenten eine größere Rolle zugeteilt, da bei der EWR-Abkommens-Überwachung das Europäische Parlament sowie die nationalen Parlamente eng miteinbezogen werden.

Beispiel

Zu den Regelungen des EWR gehört beispielsweise, dass auch Wettbewerbsfragen innerhalb des Wirtschaftsraums wie Monopole und Kartelle und inwieweit Staaten ihre Unternehmen unterstützen dürfen mit der entsprechenden Staatshilfe.