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Ein Existenzgründungskredit wird benötigt, um eine Geschäftsidee zu finanzieren und auch als Startkapital. Wenn es sich um eine Kleingründung handelt wird diese in den meisten Fällen aus den eigenen Mitteln finanziert, wobei häufig für die meisten Gründungsvorhaben jedoch zusätzliches Kapital notwendig ist.

Bei Existenzgründungskrediten handelt es sich um Kredite, welche als Startkapital für die Existenzgründung dienen oder auch, die für Geschäftskunden gedacht sind oder eine Existenzgründung ermöglichen.

Das Existenzgründungsdarlehen ergibt sich somit bereits aus der Bezeichnung. So werden die entsprechenden Kredite an Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen vergeben, welche sich in der Gründungsphase befinden. Häufig werden die Existenzgründungsdarlehen an Kunden vergeben wird, welche gerade ein Unternehmen gegründet haben oder sich kurz vor der Gründung befinden. Bei der Art des Kredites kann es sich um sich beim Existenzgründungsdarlehen um einen Ratenkredit, welcher sodann über einen bestimmten Zeitraum in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss.

Die Unterlagen zu Kreditgenehmigung

Banken sind grundsätzlich dazu verpflichtet, bevor sie einen Kredit vergeben, denjenigen, der den Kredit erhält genau zu prüfen, ob die entsprechende Kreditfähigkeit oder Kreditwürdigkeit vorhanden ist. Zu beachten ist, dass es sich bei den Kreditnehmern, die eine Existenzgründung im Sinne haben, sich nicht immer eine natürliche Person handeln muss. Aus diesem Grunde müssen sie auch spezielle Unterlagen vorlegen. Anhand von Daten, Zahlen und Fakten wird von dem jeweiligen Kreditinstitut beurteilt, wie es sich um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers handelt.
Unterschiede gibt es bei den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen, ob es sich um einen Freiberufler, einen Selbstständigen oder beispielsweise um den Inhaber eines Unternehmens handelt, sind in der Regel die folgenden Unterlagen vorzuzeigen.
Dazu gehören die Bilanz sowie Gewinn-und Verlustrechnung, falls diese bereits vorhanden ist, die Einnahmen- und Überschussrechnung, der Businessplan, die Vermögensaufstellung des Kunden, die SCHUFA-Auskunft des Kreditnehmers bzw. Vertreters des Unternehmens sowie die eventuelle Gewinnkalkulation.

Der Businessplan als Grundlage für die Kreditgenehmigung

Der Grund, warum in den meisten Fällen von der Vergabe eines Existenzgründungsdarlehens kein Zugriff auf Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen zugegriffen wird, ist, dass sich das Unternehmen in der Gründungsphase befindet. Desto wichtiger wird eine Businessplan, welcher eine detaillierte Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit, eine Kalkulation von Kosten und Erlösen (Einnahmen und Ausgaben), die Marktposition des Unternehmens als Zielsetzung und geplante Maßnahmen wie das Marketing beinhalten sollten.
Meist scheitern viele Existenzgründer bei der Erstellung eines Businessplanes, aus diesem Grunde sollte der Businessplan von unabhängigen Organisation geprüft werden. Eine kostenlose Prüfung kann beispielsweise bei der IHK stattfinden.

Beispiel

Ein Förderer von Existenzgründungskrediten ist die KfW Bankengruppe, die eine Reihe von Programmen für Existenzgründer bereit stellt. So handelt es sich dementsprechend bei dem “KfW-StartGeld”, um einen Kredit für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen.
Der Antrag für das Darlehen wird über die Hausbank gestellt: Dabei übernimmt die KfW 80 Prozent der Haftungsfreistellung für die Hausbank, so dass der Zugang zum Kredit erleichtert werden soll.

Video

Alexander Artopé erklärt den Begriff ‚Existenzgründungskredit‘