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Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen, um direkt Zahlungseingänge auch bei erst späterer Forderungsfälligkeit auszuführen und das Ausfallrisiko sowie die Überwachung abzuladen.

Factoring beschreibt die Perspektive des Forderungsverkäufers bzw. Anschlusskunden. Es handelt sich um den laufenden Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine sogenannte Factoringgesellschaft (Factor). Die Factoringgesellschaft zahlt die Forderung an Unternehmen, welches wiederum die Forderung der jeweiligen Kunden an die Factoringgesellschaft abtritt. Bei den Gegenständen des Factorings handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden, worunter Abnehmer und Debitoren zählen.
Der Ankauf von Forderungen an Verbraucher findet in der Regel nicht statt.

Der jeweilige Forderungsverkäufer schließt mit dem Factor einen Factoringvertrag, welcher eine mindestens zweijährige Laufzeit aufweist. Alle Forderungen oder nur Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen werden bei diesem Vertrag miteingeschlossen. Beim Factoringvertrag ist häufig ein Verkauf von Inlands- und Auslandsforderungen vorgesehen.

Anforderungen an die Factoringgesellschaften beim Factoring

Der jeweilige Forderungsverkäufer muss bestimmte grundsätzliche Anforderungen ausführen worunter die Laufzeit, die Rechte, welche an den Forderungen hängen, den Abnehmerkreis sowie die Bonität der Anschlusskunden betreffen. Die Laufzeit von 120 Tagen (im Inland) bzw. 180 Tage (im Ausland) sollte bei den zu verkaufenden Forderungen nicht überschritten werden. Die Höhe der Forderung muss feststehen sowie die Freiheit von den Rechten Dritter. Der Abnehmerkreis des jeweiligen Anschlusskunden sollte konstant und nicht wechselhaft sein. Auch eine Gewährleistung der Bonität und der Seriosität des Anschlusskunden sollte gegeben sein, da sich die Factoringgesellschaft darauf verlassen muss, dass die Forderungen tatsächlich entstanden sind und bezahlt werden.

Verschiedene Funktionen des Factoring

Finanzierungsfunktion

Bei der Finanzierungsfunktion handelt es sich um eine Vorfinanzierung des Unternehmens. Die Factoringgesellschaft bezahlt die Forderungen beim Ankauf sofort. Im Geschäftsverkehr würden diese erst bei den Kunden als eingeräumte Zahlungsfristen eingehen. Das Unternehmen erhält somit die entsprechende Kreditwürdigkeit früher durch die Regelung des Factorings.

Delkrederefunktion

Das Delkredererisiko bzw. Bonitätsrisiko wird in den meisten Fällen von den Factoringgesellschaften übernommen. Auf diese Weise ist der Anschlusskunde bei Zahlungsausfällen geschützt. Bei dem Delkredererisiko behalten die Factoringgesellschaften vorläufig ca. 10-20 % des Gegenwerts der Forderung als Pfand ein.

Dienstleistungsfunktionen

Bei der Dienstleistungsfunktion des Factors ist für den Anschlusskunden das Wichtigste die Prüfung der Kreditwürdigkeit seiner jeweiligen Abnehmer sowie die laufende Kreditüberwachung. Außerdem ist die Übernahme des Mahn- und Inkassowesens durch den Factor von ebenso großer Bedeutung. Auf diese Weise kann der Anschlusskunde auf ein eigenes Debitorenmanagement weitgehend verzichten.

Verschiedene Factoringformen

Bei dem echtem Factoring übernimmt der Factor das Delkredererisiko und somit das Risiko des Forderungsausfalles.
Sollte die Delkrederefunktion nicht übernommen werden, handelt es sich um unechtes Factoring. So haftet der Forderungsverkäufer für die Bezahlung der Kundenforderungen.
Standardfactoring liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Finanzierungs-, die Delkredere- und die Dienstleistungsfunktion übernimmt.

Fälligkeitsfactoring ist die Bezeichnung dafür, dass sobald ein Factor nur das Inkasso der Forderungen bei der Fälligkeit übernimmt und so dem Anschlusskunden die Forderungsgegenwerte erst nach Zahlungseingang zur Verfügung stellt. Auf diese Weise entfällt beim Fälligkeitsfactoring die Finanzierungsfunktionsübernahme sowie auch die Delkrederefunktion durch die Factoringgesellschaft.

Bei dem offenen Factoring werden die Forderungsabtretung dem Debitoren jeweils angezeigt, sodass jede Rechnung den Hinweis auf den Forderungsverkauf tragen muss. Weiterhin werden bei der Einführung des Factorings alle Debitoren über das Factoring in Kenntnis gesetzt.

Das stille Factoring bezeichnet das Verfahren des Factorings, wo der Debitor nicht über ein Factoring in Kenntnis gesetzt wird, dass die Forderung verkauft wurde. Sollte es jedoch zu einem Inkassofall kommen, welche die Insolvenz des Forderungsverkäufer oder des Debitoren bedeutet, wird das stille Factoring zum offenen Factoring.

Bei dem Full-Service-Factoring übernimmt das Factoringinstitut die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso (Forderungseinzug und Forderungsbeitreibung) sowie das Mahnwesen.
Bei dem Inhouse Factoring werden die Verwaltungsaufgaben hingegen vom Unternehmen durchgeführt.

Beispiel

Das Unternehmen A liefert am 1. März Waren im Wert von 2.000 € an einen Kunden. Die am 1. März ausgestellte Rechnung gibt dem Kunden Zeit, die Rechnung erst in 2 Wochen zu bezahlen. Um das Geld schneller zu erhalten, verkauft das Unternehmen die Forderung am 1. März an ein Factoringunternehmen, welches dem Unternehmen A die Waren in Höhe von 2.000 € bezahlt.