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Fertigungsgemeinkosten sind Kosten, die sich zusammen mit den Fertigungslöhnen zu Fertigungskosten zusammensetzen. Zu Fertigungskosten wiederum kommen noch die Sondereinzelkosten dazu.

Bei dem Begriff Fertigungskosten handelt es sich um Kosten, welche im Fertigungsbereich entstandenen,
sind. Dem einzelnen Kostenträger werden nur mittelbar zurechenbaren Gemeinkosten wie Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen angerechnet. Die Fertigungsgemeinkosten werden in der Vollkostenrechnung für Fertigungsendkostenstellen erfasst oder dementsprechend auf diese im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verrechnet und somit anschließend in der Kostenträgerrechnung den einzelnen Kostenträgern aufgeschlagen.

Um den Begriff Fertigungsgemeinkosten genauer zu definieren, wird nochmal auf die Zusammensetzung von Fertigungskosten eingegangen.

Zusammensetzung von Fertigungskosten

Bei den Fertigungskosten sind alle Kosten mit der Produktionsabwicklung verbundenen. Sie werden alle als Summe aus Fertigungslohn, Sondereinzelkosten der Fertigung und Fertigungsgemeinkosten im der schematischen Zuschlagskalkulation wie folgt ermittelt:

Durch die Einzellohnkosten und dem Zusatz der Sondereinzelkosten der Fertigung ergeben sie sodann die Fertigungseinzelkosten. Und die Fertigungseinzelkosten ergeben zusammen mit den Fertigungsgemeinkosten dementsprechend die Fertigungskosten.

Bei den Fertigungskosten handelt sich um keine Kosten, die sich mit dem Einkauf und der Lagerung verbinden.

Materialkosten und Herstellerkosten

Material- und Herstellerkosten sind Kosten, welche bei der Be- und Verarbeitung von Roh- und Hilfsstoffen im Fertigungsbereich entstehen. Es gilt die Zusammensetzung von den Herstellkosten durch die Summe der Materialkosten und Fertigungskosten.

Beispiel

Die Miete für eine Fabrikhalle, die Gehälter des Werkstattmeisters, die Abschreibungen oder Leasingraten für Produktionsmaschinen sind Beispiele für Fertigungsgemeinkosten.