big lexkon logo

Der Begriff Finanzbuchführung oder Geschäftsbuchführung liefert die Zahlen, um eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Die Finanzbuchführung erfasst alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden und Lieferanten, zu seinen Schuldnern und Gläubigern. Aus diesen Geschäftsbeziehungen folgen Änderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse.

Die Finanzbuchführung bzw. Geschäftsbuchführung oder der englische Begriff financial accounting ist eine Bezeichnung für die wertmäßige Erfassung der Außenbeziehungen eines Unternehmens als Rechtseinheit auf der Basis von Rechtsvorgängen. Diese Rechtsvorgänge wiederum sind mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben verbunden. Aufgrund dieser Anbindung von Ansprüchen und Verpflichtungen finanzieller Art, welche durch Handelsgeschäfte ausgelöst werden, wird auch von der pagatorischen Abrechnung gesprochen. Dies kommt von dem Wort pagare, welches übersetzt „zahlen“ bedeutet.

Die Finanzbuchführung erfüllt in diesem Sinne im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen die Aufgaben, welche der externen Informationsvermittlung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Bei den Abrechnungsteilen handelt es sich um die Bestandsrechnung über Vermögensgegenstände (Vermögen) und Schulden sowie die Erfolgsrechnung als Aufwand und Ertragsrechnung. So ist die Erfolgsrechnung als Abrechnung der Eigenkapitalveränderungen aus Unternehmenstätigkeit in einer Periode zu verstehen.

Die doppelte Buchführung in der Finanzbuchführung

Als Organisationsmuster zur Abrechnung dient häufig das System der doppelten Buchführung. Bei den periodischen Finanzbuchführungsergebnissen werden über die Abstimmungsbuchungen an das Inventurergebnis entsprechend angepasst. Aus dem Schlussbilanzkonto und der ausführlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Finanzbuchführung wird in den publizitätspflichtigen Unternehmen und der Jahresabschluss aufgrund der rechtlichen Anforderungen entwickelt.

Weiterhin steht neben der Finanzbuchführung der Zweig des Rechnungswesens entsprechend für die Betriebsbuchführung. So werden für die internen Informationszwecke Kosten und Leistungen eines wirtschaftlich und nicht rechtlich abgegrenzten Erfassungsbereichs aufgezeichnet.

Beispiel

Zur Finanzbuchführung gelten das Erstellen von Statistiken und Auswertungen, die innerbetriebliche Kontrolle, die Rückstellungen und Abgrenzungen und die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung.