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Das Fondvermögen bezeichnet die Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte einschließlich des Barvermögens.

Bei einem Fondsvermögen handelt es sich um die Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte inklusive dem Barvermögen. Das Fondsvermögen gehört zum Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft, welche die Fonds betreibt.

Es ergibt sich somit eine rechtliche Sonderstellung des Fondsvermögens. So wird das Fondvermögen bei einer Insolvenz der Gesellschaft, welche den Fonds aufgelegt hat, geschützt. Das gesamte Fondsvermögen gehört den Anlegern und sollte, wenn die Gesellschaft insolvent wird und der Fonds nicht länger aufrechterhalten werden soll, an die Anleger ausgezahlt werden.

Durch diese Sonderregelung wird den Anlegern garantiert, dass das bereitgestellte Kapital nur für Investitionen des Fonds genutzt wird. So darf die Kapitalanlagegesellschaft das Fondsvermögen selbst verwalten und es wird eine unabhängige Depotbank für das Fondsvermögen verwaltet. Dementsprechend kann der Fond nur über die Depotbank Investitionen tätigen. Auf diese Weise wird das Anlegerkapital vor unerlaubten Übergriffen durch die Kapitalanlagegesellschaft geschützt.

Beispiel

Das Fondsvermögen ist die Summe aller Vermögenswerte eines Investmentfonds. Dazu zählen alle von den Fonds gehaltene Aktien, Anleihen, Bankguthaben sowie Immobilien.