big lexkon logo

Das Fremdkapital wird einem Unternehmen in Form von Krediten, Hypotheken oder Anleihen für die Existenzgründung und -erhaltung geliehen.

Im Gegensatz zur Gesellschaft, bei der jeder Partner einen finanziellen und dadurch einen prozentualen Anteil am Unternehmen besitzt, ist ein Gläubiger kein Anteilnehmer. Der Fremdkapitalgeber fungiert lediglich als Investor und erwartet das geliehene Kapital zu einem bestimmten Zinssatz und Zeitpunkt zurück. Jedoch kann der Fremdkapitalgeber den Zinssatz bei erhöhtem Gewinn des Unternehmens nicht an die Rückzahlungen seines Darlehens anpassen. Bei einem möglichen Insolvenzfall ist das Fremdkapital immer zuerst zu verschulden, da es sich auf der Passivseite des Betriebes befindet. In Verbindung mit dem Eigenkapital, bildet das Fremdkapital das sogenannte Gesamtkapital eines Unternehmens.

Kurz-, mittel- oder langfristiges Fremdkapital

Fremdkapital, das einem Unternehmen nur kurzfristig zur Verfügung gestellt wird, zeichnet sich vor allem in Verbindung mit internen Jahresabschlussbilanzen aus. Dadurch wird dann eine Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten fällig. Mittelfristig wird Fremdkapital verliehen, wenn es in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren an den Kapitalgeber zurückgesendet wird. Alles über diese Zeit hinaus wird als langfristiges Fremdkapital bezeichnet. Zu letzteren gehören zum Beispiel Privat- und Bankkredite, Obligationsanleihen und Hypotheken.

Beispiel

Die Geschäftsleitung eines kleinen Unternehmens ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Finanzlage einen Zuschuss von Fremdkapital erfordert. Eine Alternative, um die drohende Insolvenz zu verhindern, scheint nicht in Aussicht. Allerdings ist es notwendig, vorher genaue Vorstellungen über die Höhe der Fremdkapitalquote zu haben. Bei einem Eigenkapital von 15.000 Euro und 20.000 Euro Fremdkapital beträgt das Gesamtkapital somit 35.000 Euro.

Die Fremdkapitalquote wird wie folgt berechnet:

Fremdkapital/Gesamtkapital)*100: (20.000/35.000)*100 = 57%

Antonym: Eigenkapital