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Gehalt ist das Entgelt, das Arbeitsnehmer in der Regel monatlich erhalten. Es wird zwischen Netto- und Brutto-Gehalt unterschieden.

Häufig werden Gehalt und Lohn synonym verwendet

Früher wurde zwischen Gehalt und Lohn unterschieden: Dabei wurden Angestellte und Beamte in Form eines Gehalts entlohnt, während Arbeiter den Lohn pro Stunde ausgezahlt bekamen. Mittlerweile ist diese Art der Unterscheidung veraltet; zwar wird der Begriff des Gehalts vom Lohnbegriff weiterhin abgegrenzt, diese Unterscheidung zielt aber auf andere Merkmale der beiden Begrifflichkeiten ab.

Gehalt als eine fixe Summe

Während ein Gehalt also eine gleichbleibende Summe ist, die auch durch geleistete Überstunden nicht verändert wird, kann ein Lohn starken Schwankungen unterliegen, da hier die Arbeitsleistung, meist auf Stundenlohnbasis berücksichtigt wird: So machen sich sowohl Überstunden als auch Feiertage oder Urlaub bemerkbar, da der Lohn dementsprechend höher oder niedriger ausfällt. Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Entgeltanspruch, dessen Höhe im Arbeitsvertrag geregelt wird. In der Regel wird das Gehalt jeden Monat direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.

Netto- und Brutto-Gehalt

Doch Gehalt ist nicht gleich Gehalt: Bei der im Arbeitsvertrag vereinbarten monatlichen Summe handelt es sich um das Bruttogehalt des Arbeitnehmers: Von diesem müssen noch Beiträge zur gesetzlichen Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Abgaben abgezogen werden. Deswegen unterscheidet man zwischen dem Brutto- und dem Nettogehalt. Letzteres ist das Gehalt, das dem Arbeitnehmer tatsächlich zur Verfügung steht. In vielen Branchen werden Gehälter in den bestehenden Tarifverträgen geregelt: Dabei einigen sich Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Standards, die als Maßstab für die entsprechende Branche gelten. Außerdem regelt ein Tarifvertrag ein verbindliches Lohn- und Gehaltsgefüge und legt die Arbeitgeberbeteiligung am Sozialprodukt fest. Tarifverträge und ihr Bestand werden im Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantiert. Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €.

Beispiel

Sina verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Nach allen Steuer- und Sozialabgaben bleiben allerdings nur 1.335,88 Euro über, die als Nettogehalt auf ihr Konto überwiesen werden. Die Höhe des Nettogehalts ist abhängig von der Steuerklasse: Da Sina in Steuerklasse 1 ist, werden bei ihr vergleichsweise mehr Steuern abgezogen. Ihr Nettogehalt fällt daher im Vergleich zu ihrem Bruttogehalt besonders gering aus.