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Der Begriff Gewerbeanmeldung bezeichnet die Anmeldung eines selbständigen Gewerbebetriebes. Es kann sich hier um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder auch unselbständige Zweigstelle mit festem Betriebssitz handeln.

Bei der Bezeichnung Gewerbeanmeldung handelt es sich um die Anmeldung eines selbständigen Gewerbebetriebes. Generell besteht in Deutschland eine Gewerbefreiheit. So kann jeder ein Gewerbe betreiben und dieses mit einer Gewerbeanmeldung den Start in die Selbstständigkeit riskieren.

Die Schritte zur Anmeldung eines Gewerbes

Bei der Betreibung eines Gewerbes, ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Dies gilt auch für eine nebenberufliche Ausübung.

Eine Gewerbeanmeldung kann sowohl online als auch persönlich erfolgen. Online kann das Gewerbe über das Online-Portal des EA Berlin angemeldet werden und persönlich wird die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt des jeweiligen Bezirkes beantragt, in welchem sich die Betriebsstätte befindet.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich müssen Einzelgewerbe ein Gewerbe durch die Gewerbetreibenden anmelden. Bei Personengesellschaften sind es GbRs, OHGs und KGs, wo die Anmeldung durch die geschäftsführenden Gesellschafter erfolgt. Bei juristischen Personen werden die gesetzlichen Vertreter, wie durch den Geschäftsführer oder den Vorstand in die Wege geleitet.

Welche Unterlagen sind erforderlich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, wie auch eine Aufenthaltserlaubnis für Gründer aus dem Ausland. Weiterhin für das Gewerbe sind die notwendigen Genehmigungen, wie beispielsweise eine Betriebs- bzw. Gewerbeerlaubnis oder Handwerkskarte. Als Letzteres wird noch ein Handelsregisterauszug benötigt, sollte es sich um eingetragene Firmen wie eine OHG, GmbH oder UG handeln. So erfolgt die Eintragung im Handelsregister also vor der Gewerbeanmeldung. Die juristischen Personen einer GmbH, AG oder UG reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung und die Zustimmungserklärung oder Zustimmungserklärungen der Gesellschafter ein. Ein weiterer Bestandteil einer Gewerbeanmeldung ist das Beiblatt der Vertretungsberechtigten, welche von den juristischen Personen mit den Vertretungsbefugten auszufüllen ist.

Ablauf nach der Anmeldung

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung wird das Gewerbeamt informiert sowie weitere zuständige Ämter bekommen eine automatische Mitteilung, wozu das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Gewerbeaufsicht gehören.

Beispiel

Die notwendigen Formulare einer Gewerbeanmeldung sowie weitere Informationen werden hier aufgeführt. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung orientieren sich nach der jeweiligen Rechtsform des Gewerbes und der Nummer der Vertretungsberechtigten. Die Kosten der Online-Gewerbeanmeldungen und Ummeldungen liegen derzeit bei 15 Euro.