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HRA steht für die Abteilung A des Handelsregisters.

Das HRA ist eine Abteilung des Handelsregisters, wobei das „HR“ für „Handelsregister“ steht und sich der Buchstabe „A“ auf die Abteilung A bezieht. In der Abteilung A finden sich Einzelunternehmen, Personengesellschaft und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine, während die Abteilung B des Handelsregisters als HRB Kapitalgesellschaften umfasst.

Beispiel

Ein eingetragener Kaufmann befindet sich beispielsweise im HRA.