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HRB steht für die Abteilung B des Handelsregisters.

Das HRB ist eine Abteilung des Handelsregisters, wobei das „HR“ für „Handelsregister“ steht und sich der Buchstabe „B“ auf die Abteilung B bezieht. In der Abteilung B finden sich Kapitalgesellschaften, während die Handelsregister Abteilung A als HRA Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine umfasst.

Beispiel

Eine Aktiengesellschaft (AG) findet sich im HRB.