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Bei der Insolvenzordnung (InsO) handelt es sich um einen Begriff aus dem juristischen Bereich und bezeichnet eine Regelung, die das Insolvenzverfahren in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Zwangsvollstreckungsverfahren, welches dazu dient, dass mehrere Gläubiger von einem nicht zahlungsfähigen Schuldner ihre Forderungen gleichmäßig zurückerhalten.

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren in Deutschland. Am 1. Januar 1999 trat diese in Kraft und ersetzte somit in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 in den neuen Bundesländern die mit der Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990, welche nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz galt, fortbestand.

Die zwei Ziele der Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung hat insgesamt zwei Ziele. Das erste Ziel beabsichtigt, die Gläubiger eines Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Dies wird durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners und der geregelten Abführung seiner Einnahmen in die Wege geleitet. Gleichzeitig wird dem Schuldner das für seinen Lebensunterhalt notwendige Einkommen gesichert. Nachdem das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird, wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten, d. h. die Gerichts- und Verwalterkosten sowie sonstige Kosten wie die des Steuerberaters, die Verwertungs- oder Abwicklungskosten an die Gläubiger ausgezahlt.
Zum anderen wird das Insolvenzverfahren dem Schuldner die Gelegenheit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und so nach einer Phase des Wohlverhaltens ein von den Altschulden befreites Leben führen zu können. Unternehmen erhalten somit durch die verschiedenen Regelungen innerhalb der Insolvenzordnung die Möglichkeit, neu anzufangen.

Beispiel

Es handelt sich um zwei Geschäftspartner. Dem einen wurde ein Darlehen ausgezahlt. Jedoch gerät er mit der Rückzahlung in Schwierigkeiten und meldet Insolvenz an. Mit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wird der zweite Geschäftspartner zum Insolvenzgläubiger. Die genaue Regelung ist sodann in der Insolvenzordnung geregelt.