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Kapitalgesellschaft bezeichnet eine Handelsgesellschaft, in der die Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht.

Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der die Gesellschafter mit einer Kapitaleinlage im Mittelpunkt stehen. Ohne Beteiligung einer Kapitaleinlage ist eine Kapitalgesellschaft nicht möglich. Eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft ist nicht zwingend erforderlich. Eine Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts, die immer über ein Mindestkapital verfügen muss. Mitglieder einer Kapitalgesellschaft schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Die Kapitalgesellschaft gilt als eigene Rechtsform und wird als juristische Person behandelt mit Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit und ist sogar deliktfähig.
Ein weiteres Merkmal einer Kapitalgesellschaft ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, die notarielle Beurkundung einer Feststellung der Satzung sowie die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

Die jeweiligen Anteile der einzelnen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind auch übertragbar, ohne die Bestände der Kapitalgesellschaft zu beeinflussen. Die Beschlussfassung bzw. Willensbildung erfolgt verfahrensgemäß nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung. Das persönliche Vermögen der einzelnen Gesellschafter haftet in einer Kapitalgesellschaft nicht für die Schulden der Gesellschaft. Die einzige Ausnahme ist hier der Komplementär in der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) .
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Aktiengesellschaft (AG).

Die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln bei Kapitalgesellschaften ist das Stamm- und Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft, welches bei der Gründung eingebracht wird und später auch variieren kann. Die Kapitalgesellschaft haftet mit dem Vermögen der Gesellschaft unbeschränkt, sollte im Außenverhältnis nichts Weiteres vereinbart worden sein. Wurde das Gesellschaftsvermögen verbraucht, geht die Kapitalgesellschaft in die Insolvenz.

Beispiel

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und deren Ziel die Vermögensvereinigung und Vermögensmehrung ist. Die Gesellschafter sind Aktionäre die ihr Vermögen in Aktien investiert haben, um Erträge zu erwirtschaften.