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Ein Kreditor gewährt Kredite und wird dadurch zu einem Gläubiger.

Ein Kreditor ist die Person oder Institution, die Kredite an Kreditnehmer vergibt. Der Begriff Kreditor leitet sich von dem lateinischen Wort „credere“ ab. Dieses Wort aus dem Lateinischen bedeutet so viel wie „glauben“ oder „anvertrauen“. Der Kreditor vertraut also jemandem etwas an. Aber wem und vor allem was wird demjenigen anvertraut? Der Kreditor vertraut einer Person einen Kredit an. Als Kreditor geht er davon aus, dass er den Kredit von dem Kreditnehmer zurückbezahlt bekommt. Das Verhältnis, welches durch eine Kreditvergabe entsteht, basiert also auf dem Vertrauen. Und zwar in dem Vertrauen, das der Kreditor dem Debitor entgegenbringt, indem er davon ausgeht, dass der Kredit zurückgezahlt und somit die Forderungen beglichen werden. Die Person, welcher der Gläubiger einen Kredit gewährt, muss jedoch nicht nur vertrauensvoll sein, sondern darüber hinaus in den meisten Fällen auch eine gute Bonität vorweisen können. Denn der gute Wille allein reicht leider nicht aus, um einen Kredit zurückzahlen zu können.

Kreditor und Debitor

Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass der Kreditor auch Gläubiger genannt wird. Kreditoren sind hierbei meist Banken, die beispielsweise Darlehen gewähren. Oftmals werden aber auch Lieferanten und Verkäufer umgangssprachlich gern als Kreditoren bezeichnet. Warum? In der Wirtschaft ist es üblich, dass diese Geschäftspartner mit ihrer Leistung in Vorleistung gehen und dadurch zunächst eine offene Rechnung vorweisen müssen. Dies passiert also nicht nur mit Bankdarlehen, sondern darüber hinaus auch sehr oft in Form von Dienstleistungen oder Waren, die der Kunde dann erst im Nachhinein bezahlt. Somit hat der Gläubiger auch in diesem Fall einen Kredit gewährt, welchen der Debitor begleichen muss.

Hinsichtlich der Erfassung im Rahmen einer Bilanz wird den Debitoren die Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zugewiesen, was wiederum im Handelsgesetzbuch festgehalten ist. Im Gegensatz dazu steht dann die Position der Kreditoren, welche als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet wird. Diese beiden Posten sollen so explizit in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen werden, damit sich bestimmte Parteien leicht einen Überblick über die Zusammensetzung der Bilanzsumme verschaffen können. Aus handelsrechtlicher Sicht betrachtet gehören die aufgeführten Forderungen zu dem Umlaufvermögen eines Unternehmens.

Beispiel

Ihr Unternehmen hat ein Darlehen von einer Bank erhalten? Glückwunsch! Ihre Bank ist jetzt Ihr Kreditor.