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Bei der Bezeichnung Mitveräußerungsrechte bzw. der Bezeichnung Tag-along-Regelung oder Tag-along-Right ist das Recht sowie die eigenen Anteile (zu den verhältnismäßig gleichen Konditionen) gemeint, welche zu verkaufen gewünscht sind, sodass ein anderer Gesellschafter den Anteilsverkauf an Dritte ansteuert.

Bei dem Begriff Mitveräußerungsrechte handelt es sich um das Recht, die eigenen Anteile zu den verhältnismäßig gleichen Bedingungen zu verkaufen, mit dem Ziel, dass ein anderer Gesellschafter den Anteilsverkauf an Dritte anstrebt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Venture-Capital-Investor nicht seinen Anteil der Altgesellschafter veräußern muss. Dies kann darin enden, dass die Know-how-Träger dem Wunschunternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Was wiederum bedeutet, dass der Gründer, nur insoweit seine Anteile veräußern darf, wenn er die Investorenanteile ebenso bei einem potenziellen Käufer mit aufstellen kann. Sollte der potenzielle Käufer nicht die ganzen Anteile aufkaufen wollen, so steht dem Investor ein Veto-Recht gegenüber dem Gründer zu.

Verkauf von Anteilen

Sollte einer der Gründer seine Anteile ganz oder teilweise verkaufen, so wird er mit einer solchen Klausel gezwungen, diesen Verkauf zu gleichen Bedingungen auch allen anderen Investoren zu ermöglichen. Diese Bedingung soll verhindern, dass einer der Gründer z. B. nach einer erfolgreichen Kapitalerhöhung seine Anteile mit einer hohen Bewertung veräußert und sich so aus dem möglichen Verkauf herauszieht.

Im Gegensatz zum Mitveräußerungsrecht steht die Mitveräußerungspflicht.

Beispiel

Das Mitveräußerungsrecht kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn ein potenzieller Erwerber nicht bereit ist alle Anteile eines Unternehmens zu kaufen, sondern nur einen Mitverkauf verlangt. So tritt der Fall ein, dass die gesamte Veräußerung nicht zustande kommen kann.