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Das Non-Disclosure Agreement hilft nicht-öffentliche Informationen mit einem potentiellen Investor zu teilen, da es die entsprechend notwendige Verschwiegenheit zusichert.

Nehmen Gründer ernsthafte Gespräche mit einem Venture-Capitalist auf, empfiehlt es sich, ein Non-Disclosure Agreement abzuschließen, welches kurz auch als NDA bezeichnet wird. Das NDA schafft die Voraussetzungen, unter denen sich die Parteien über Geschäftsinformationen austauschen können, die nicht öffentlich sind und daher vor Missbrauch geschützt werden sollen. Das legitime Schutzbedürfnis der Gründer besteht darin, diese Informationen vor ungehindertem Zugriff zu schützen und mit einem NDA verpflichten sich die beteiligten Akteure zu einer umfassenden Geheimhaltung.

Inhalt der NDA

Ein Non-Disclosure Agreement sollte sich über sämtliche Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Gegenstände erstrecken, die durch eine Präsentation oder ein Gespräch übergeben oder zugänglich gemacht werden und einer entsprechenden Vertraulichkeit bedürfen. Es gibt aber auch Informationen, die von einem NDA auszunehmen sind. Es handelt sich hierbei um Informationen, die dem Vertragspartner schon vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, der Öffentlichkeit bekannt sind, ohne Verstoß gegen das NDA Bekanntheit erlangen oder Informationen, die ein Dritter dem Vertragspartner rechtmäßig offenbart. Informationen, die per Gesetz oder behördliche Auflagen offenzulegen sind, können ebenso nicht erfasst werden.

Bei einem NDA kann immer auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die Geheimhaltungsverpflichtung mit einer Vertragsstrafe zu belegen. Zwar ist die rechtliche Regelung nur so wirkungsvoll, wie seine mögliche Sanktion, doch sollte hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine harte Vertragsstrafe die gewünschte Vertrauensbeziehung erheblich belasten kann.

Einige erfahrene Entrepreneure verzichten gänzlich auf NDAs, weil sie der Meinung sind, dass ein natürliches Vertrauensverhältnis wichtiger für eine gemeinsame Zusammenarbeit ist oder weil sie wissen, dass bestimmte Ideen ebenfalls einer guten Durchführung bedürfen und nicht per se ein Gut darstellen, welches durch ein Non-Disclosure Agreement geschützt werden muss. Ob ein NDA sinnvoll ist, hängt letztlich also immer von den beteiligten Akteuren und der Qualität der Idee ab. Alternative Begriffe, die häufig auch stellvertretend für NDA genutzt werden, sind „Vertraulichkeitsvereinbarung“ oder „Confidentiality-Undertaking“.

Beispiel

Wenn junge Gründer mit einem Business-Angel in Kontakt kommen, um über eine entsprechende Unterstützung zu sprechen, wird im Vorfeld häufig ein NDA unterzeichnet. Der Sinn hierbei ist, dem Gründerteam die Sicherheit zu geben, dass die Geschäftsidee nicht nach außen getragen wird.

Alternative Schreibweisen

NDA, Confidentiality-Undertaking, Nondisclosure Agreement, Non-Disclosure Document