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Der Begriff Passiva stammt aus der Buchhaltung und bezeichnet die Passivseite der Bilanz. Darunter zählt das Eigenkapital und Fremdkapital.

Bei Passiva handelt es sich um die Summe, die entsteht aus dem zur Verfügung gestellten Kapitals eines Unternehmen, welches auf der rechten Bilanzseite zu finden ist. Der Gegensatz zur Passivseite oder Passiva ist hierzu die Aktiva-Seite. Die Passivseite beruht auf die Gliederung von zwei Grundsätzen, dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten. Innerhalb dieser beiden Positionen erfolgt weiterhin noch einmal die Aufgliederung nach der Laufzeit.

Stammkapital und Grundkapital

Die jeweilige Rechtsform des Unternehmens ist entscheidend: Ob zum Eigenkapital das gekennzeichnete Kapital oder das Stamm- oder Grundkapital gehört. Es handelt sich hier um die Firmeninhaberanteile sowie deren Rücklagen. Des Weiteren befindet sich hier auch der Jahresüberschuss bzw. der Fehlbetrag.

Inhalt der Passivseite

Auf der Passivseite ist die Position nach dem Eigenkapital die Position der Rückstellungen, wie die ausstehenden Steuerzahlungen. Der Unterschied liegt darin, dass die Rückstellungen nicht dem Eigenkapital zugeordnet werden. Bei den Rückstellungen handelt es sich um diejenigen Buchungsposten, welche für Verbindlichkeiten gebildet werden, die bereits bestehen, aber bei denen die Höhe und die Fälligkeit noch nicht genau umfasst sind. So wird als Rückstellung auch angesetzt, welche nicht verpflichtend ist.

Beispiel

Letzten Endes gehören auch die erwähnten Verbindlichkeiten zum Umlaufvermögen, wie z.B. die Verbindlichkeiten, welche aus den Lieferungen und Leistungen entstanden sind oder auch gegenüber Kreditinstituten bestehen. Andere Beispiele für Passiva wären Rückstellungen wie zukünftige Pensionszahlungen oder Steuern.

Alternative Schreibweisen

Pasiva, Passiva-Seite