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Rechnungswesen wird oft in einem Betrieb genutzt und bezeichnet das Verfahren zur systematischen Erfassung und Auswertung aller abgemessenen Beziehungen und Vorgänge des Unternehmens, um auf diese Weise auf eine Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens abzuzielen.

Der Begriff Rechnungswesen wird genauer als betriebliches Rechnungswesen definiert und ermittelt das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Außerdem erstellt es die jeweiligen Planungen. Weiterhin beinhaltet der Begriff den Vorgang, um Soll/Ist-Vergleiche vorzunehmen und dokumentiert diese auch präzise.

Vier Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens

Der Teilbereich Buchführung und Jahresabschluss beinhaltet die Buchführung, das Inventar, den Jahresabschluss sowie Sonderbilanzen bzw. Zwischenbilanzen.
Bei dem zweiten Teilbereich handelt es sich um die Kosten- und Leistungsrechnung, worunter die Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger-Zeitrechnung, die kurzfristige Erfolgsrechnung sowie die Selbstkostenrechnung fallen.
Der dritte Teilbereich ist die betriebliche Gesamtplanung sowie die strategische Unternehmensführung, wozu die Investitionsplanung, Finanzplanung, das Finanzmanagement und die strategische Unternehmensführung sowie die Steuern zählen.
Zu dem vierten Teilbereich zählt die betriebswirtschaftliche Statistik, wie die Kennzahl der tatsächlichen Ist-Zahlen, innerbetriebliche Vergleiche, zwischenbetriebliche und internationale Vergleiche.

Die Aufgaben im betriebsinternen und externen Rechnungswesen

Die internen Aufgaben im Rechnungswesen sind die mengen- und wertmäßige Erfassung und Überwachung der jeweiligen betrieblichen Prozesse. Außerdem ist auch die Planung und Steuerung im Rechnungswesen eine der Aufgaben. Dazu zählen insbesondere Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsrechnungen, welche sich auf die Daten des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens stützen und dienen der Unternehmensleitung als Planungsgrundlagen.

Zu den externen Aufgaben im Rechnungswesen zählen die Rechenschaftslegung, die den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegen unter § 238 HGB . Denn Unternehmen sind verpflichtet, eine Rechenschaft über ihre jeweiligen betrieblichen Abläufe abzulegen. Dies kann nur bei einem funktionierenden Rechnungswesen erfüllt werden und wird auch Buchhaltungspflicht genannt. Weiterhin zählt die Informationsgabe zu den externen Aufgaben. Das Rechnungswesen informiert, aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht 235 HGB, einerseits aufgrund freiwilliger Offenlegung von den Gesellschaftern, Gläubigern, Arbeitnehmern, Finanzbehörden und andererseits für die interessierte Öffentlichkeit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung.

Der Aufbau bzw. die Gliederung des Rechnungswesens

Es gibt die Möglichkeit eine traditionelle Gliederung im Rechnungswesen durchzuführen, dass die Buchführung und Bilanz, Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsstatistik und Vergleichsrechnung und Planungsrechnung beinhaltet. Empfohlen ist eine tabellarische Übersicht, um eine Vermischung der oben genannten Einteilungskriterien zu vermeiden.
Nach den folgenden Kennzeichen sind die Aufgaben und der Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens die Gliederung der Bereiche nach den folgenden Kennzeichen vorgenommen: Die Einteilung aller Rechnungen sollte in Planungs-, Dokumentations- und Überwachungsrechnungen erfolgen.
Die jeweiligen Rechnungen können nach betriebswirtschaftlichen Rechnungskategorien eingeteilt werden, dazu gehören Aufwand und Ertrag, Vermögen und Kapital, Kosten und Leistungen sowie Auszahlungen und Einzahlungen. Ebenfalls findet eine Gliederung in Abrechnungsinhalte, wie beispielsweise in Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen und ihre Auswertung für Statistik und Betriebsvergleich statt.
Außerdem ist eine Einteilung in Nominalrechnungen möglich, wie sie beispielsweise in Liquiditäts- und realgüterliche Rechnungen erfolgt. Dazu zählt die Lagerbuchführung und die Substanzerhaltungsrechnung.

In der Gesamtorganisation eines Unternehmens wird das betriebliche Rechnungswesen oft auch als Aufgabenbereich des Controllings eingeordnet.

Beispiel

Ein Unternehmen verkauft Waren, die in der Finanzbuchhaltung mit 8.000 Euro bewertet sind, zu 10.000 Euro. Auf diese Weise entsteht eine Einnahme in Höhe von 10.000 Euro. In Höhe von 8.000 Euro findet zwar eine Erhöhung des Geldvermögens, aber keine Erhöhung des eigentlichen Nettovermögens statt, da eine gleich hohe Verminderung des Sachvermögens eintritt. Nur die Differenz zwischen höherem Verkaufspreis und Buchwert stellt eine Einnahme und einen über den entsprechenden Aufwand hinausgehenden Ertrag, also einen Nettovermögenszugang in Höhe von 2.000 Euro dar. Dies wird im Rechnungswesen systematisch erfasst.