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Die Bezeichnung Restwert kommt aus dem Bereich des Rechnungswesens und ist der Wert eines Vermögensgegenstandes nach einer abgelaufenen Nutzungsdauer.

Bei einem Restwert handelt es sich um einen Buchwert eines Anlagegenstandes nach einer bestimmten Abschreibungsdauer. Sollte der Restwert bereits auf den Erinnerungswert zusammengeschmolzen sein, so wird dieser auch Schrottwert genannt.
Weiterhin kann der Restwert auch alternativ Altmaterialwert sowie in der Kostenrechnung auch Restkostenwert genannt werden.

Restwert bei der Bilanzierung

Der Restwert bei der Bilanzierung ist nach einer bestimmten Abschreibungsdauer der verbleibende Buchwert eines Anlagegegenstandes. Dieser erscheint dann bei direkter Abschreibung als Aktivum in der Bilanz.

Beispiel

Wird eine Maschine mit einem Anschaffungswert von 10.000 Euro drei Jahre lang mit je 2.000 Euro abgeschrieben, so ergibt sich zu Beginn des vierten Jahres ein Restwert von 4.000 Euro.