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Ein Rumpfwirtschaftsjahr beschreibt ein Wirtschaftsjahr, das weniger als zwölf Monate umfasst.

Der Begriff Rumpfwirtschaftsjahr ist vor allem im Bereich des Steuerrechts zu Hause und beschreibt dort ein Wirtschaftsjahr, welches nicht den vollen Umfang eines klassischen Wirtschaftsjahres umfasst. Im Steuerrecht beinhaltet ein Wirtschaftsjahr oder auch Geschäftsjahr nämlich ganze 12 Monate, reicht in der Regel von Januar bis Dezember und ist so in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr. Jedoch machen auch hier Ausnahmen die Regel – In bestimmten Branchen wie beispielsweise der Landwirtschaft weichen die Geschäftsjahre aufgrund anderer externer Bedingungen von dem Kalenderjahr ab. Egal ob klassisches Geschäftsjahr oder Rumpfwirtschaftsjahr – beide Begriffe beschreiben den zu besteuernden Zeitraum, innerhalb dessen der Gewinn eines Unternehmens ermittelt wird.

Gründe für ein Rumpfwirtschaftsjahr

Rumpfwirtschaftsjahre entstehen nach § 8b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nur aufgrund ganz bestimmter Situationen. Zu diesen gehören die Eröffnung eines Betriebes, also die Gründung eines Unternehmens sowie die Veräußerung oder die Aufgabe eines Betriebes. Darüber hinaus ist es noch möglich, ein Rumpfwirtschaftsjahr zu verzeichnen, wenn das Wirtschaftsjahr umgestellt wird.

Beispiel

Karl gründet ein Unternehmen und meldet sein Gewerbe zu Ende März an. Sein Geschäftsjahr reicht so also keine 12 Monate, er ermittelt den Gewinn also im Rahmen eines Rumpfwirtschaftsjahres.