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Die Société à responsabilité limitée ist eine französische Gesellschaftsform, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist.

Die Société à responsabilité limitée ist das Pendant aus Frankreich zu der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also der GmbH. Die Rechtsform Société à responsabilité limitée wird zumeist mit S.à r.l., Sàrl oder S.A.R.L. abgekürzt. Im Gegensatz zur GmbH erfordert sie allerdings kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb sie sich in der Vergangenheit einer äußert großen Beliebtheit unter Gründern erfreuen konnte.

Die Gründung einer S.A.R.L.

Die S.A.R.L. ist die Rechtsform der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Frankreich und entsteht durch das Aufsetzen einer Gesellschaftssatzung. Die S.A.R.L. wird beim französischen Handelsregister, dem sogenannten „Registre du commerce et des sociétés“, kurz RCS, eingetragen. Diese französische Rechtsform muss mindestens aus zwei Personen bestehen und es bedarf für ihre Gründung eines Gesellschaftervertrags. In diesem Vertrag wird unter Anderem festgehalten, wie die Firma heißt, wo sie ihren Sitz hat und welchen Zweck sie verfolgen soll. Darüber hinaus sollen die Gründer darüber Angaben machen, welche Einlagen getätigt und wie die Unternehmensanteile verteilt wurden. Nachdem die Unterlagen beim RCS eingereicht wurden, ist die S.A.R.L. jedoch erst dann rechtsfähig, wenn sie im Handelsregister erfasst wurde.

Die Société à responsabilité limitée erfreut sich deshalb so großer Beliebtheit, da es im Gegensatz zur GmbH kein Mindestkapital gibt, welches von den Gesellschaftern geleistet werden muss. Die Einlage von einem Euro ist hierbei vollkommen ausreichend. Die Haftung der Gesellschafter ist bei der S.A.R.L. darüber hinaus lediglich auf ihre Einlage beschränkt. Das bedeutet, dass sie bei dieser Art der Rechtsformen nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, sondern nur in Höhe des Betrages, den sie als Einlage im Rahmen der Gründung eingebracht haben.

Beispiel

Will eine deutsche Webseite auch in Frankreich Fuß fassen, kann die Einrichtung einer Société à responsabilité limitée sinnvoll sein, weil sie auf der einen Seite nur einen minimalen Betrag an Stammkapital erfordert und auf der anderen Seite in Frankreich als durchaus vertrauensvoll wahrgenommen wird.