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Der Begriff Sperrfrist stammt aus dem Bereich des Bankenwesens und der Neuemission, welche beide neu an die Börse gekommene Wertpapiere bezeichnen. Die Sperrfrist ist eine Bezeichnung für den Zeitraum, in welchem sich die Altaktionäre verpflichten, nach dem öffentlichen Gang oder Going Public der Aktien an die Börse, keine Aktien mehr aus ihren Beständen zu verkaufen.

Die Sperrfrist oder auch Lockup-Periode und Bindungsfrist bezeichnet einen Zeitraum, in welchem Altaktionäre nach einer Emission bzw. dem Börsengang ihre Aktien nicht mehr verkaufen dürfen. Der jeweilige Zeitraum ist in Europa ganz unterschiedlich festgelegt. In Deutschland ist eine Sperrfrist von jeweils sechs bis 18 Monaten allgemein geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Marktsegment. Der Zweck der Frist ist, dass die Neuaktionäre nach dem Börsengang vor Kurseinbrüchen durch den Verkauf von Aktienpaketen der Altaktionäre bewahrt werden sollen.

Auf diese Weise wird die Möglichkeit eines Emissionsgewinn nicht gegeben, dies kann sich wiederum auf andere Investoren positiv auswirken. Denn so genießt das jeweilige Unternehmen von neueren Investoren mehr Vertrauen.

Beispiel

Zur Sperrfrist zählt auch die nicht freie Verfügung von Eigentümer über ihre bestimmten Wertpapiere, beispielsweise über Mitarbeiteraktien oder Wertpapiere, um eine Kaution zu hinterlegen.