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Die englische Bezeichnung Turnaround, die übersetzt so viel wie Wende bedeutet, meint eine in einer wirtschaftlichen Krise befindendes Unternehmen, welches es schafft von einer existenzgefährdenden Verlustphase in eine langfristige finanziell abgesicherte Gewinnsituation zu kommen. Turnaround kann auch Sanierung heißen und meint prinzipiell das Herausbringen eines Unternehmens aus einer Verlustsituation. Im übertragenen Sinn wird auch von einer Trendwende gesprochen.

Bei einem Turnaround bzw. einer Sanierung handelt es sich um finanzierungstechnische und organisatorische Maßnahmen, um die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wiederherzustellen. Ein Turnaround ist notwendig, sobald die Summe aus dem Eigenkapital und Fremdkapital größer ist als das vorhandene Vermögen.

Dies meint im Allgemeinen, dass der Verlust nur durch einen korrigierten Nennwert ausgewiesen werden kann, indem das Grundkapital beseitigt wird.

Turnaround bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Im Allgemeinen handelt es sich bei einem Turnaround um organisatorische und finanztechnische Maßnahmen, welche ergriffen werden müssen, um die Leistungsfähigkeit von insolventen Unternehmen wiederherzustellen. Dies tritt besonders ein bei der Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung.

Ursachen und Voraussetzungen von Turnarounds

Es gibt zwei mögliche Ursachen eines Turnarounds. So kann es sich beispielsweise einmal um endogene Ursachen handeln, welche bei einem Missverhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder einem langfristigen und kurzfristigen Fremdkapital geschehen. So können diese Folgen oder auch falsche Finanzierungsmaßnahmen die Ursachen sanierungsbedürftige Kapitalstruktur sein.

Die zweite Ursachenform eines Turnarounds sind die exogenen Ursachen, welche beispielsweise bei einem Konjunktureinbruch oder bei Wechselkursschwankungen entstehen.

Die Voraussetzung, um eine erfolgreiche Sanierung zu gewährleisten ist zu anfangs die Ursachenerforschung und dann das Aufstellen eines Sanierungsplans. Wenn keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht, sollte ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Bei einer vorübergehenden wird keine Zahlungsunfähigkeit nötig sein, sollte die Möglichkeit bestehen, die Kredite oder Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu bereinigen.

Die vier Arten von Turnarounds

Insgesamt gibt es vier verschiedene Arten von Turnarounds. So handelt es sich bei der ersten Art von Turnarounds um buchtechnischen Sanierungen.Dazu zählt die die formelle Kapitalherabsetzung oder auch die Herabsetzung des Aktiennennwertes, die Zusammenlegung der Aktien oder Aktieneinziehung. Weiterhin kann dazu auch eine Auflösung offener Rücklagen und stiller Reserven gehören. Wobei bei dieser Form kein neues Kapital in das Unternehmen fließt. Zur zweiten Form des Turnarounds gehört der Zufluss neuer Mittel wie das Eintreten von Kapitalbeschaffung.

Zur dritten Sanierungsart zählt die Sanierung, welche durch Veränderungen des Fremdkapitals bewerkstelligt werden, indem kurzfristige Kredite in langfristige Kredite umgewandelt werden sowie auch eine Umwandlung von Krediten in Eigenkapital erfolgen kann.

Eine Sanierung als letzte Form kann ebenso durch die Änderung einer Rechtsform der Unternehmung bzw. Umwandlung geschehen.

Beispiel

Mitte der 90er Jahre stand Apple kurz vor dem Bankrott. Steve Jobs kehrte nach 10 Jahren, nachdem er seine eigene Firma 1985 verließ wieder zurück und reduzierte die Anzahl an Projekten von 350 auf zehn. Mit seinen revolutionären „iErfindungen“, wie iMac, iPod, iTunes, iPhone und iPad baute er wieder eine Marktpositionierung für Apple auf. Weiterhin sorgte er für die Eröffnung von eigenen Shops (den Apple Stores), vor welchen die Kunden mittlerweile Schlange stehen. So stieg der Wert der Aktie um 9000 Prozent durch diesen Turnaround.