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Bei dem Begriff Umlaufvermögen handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Vermögensgegenstände, welche nicht dazu bestimmt sind, dauernd im Geschäftsbetrieb zu sein und nicht zu dem Posten der Rechnungsabgrenzung gehören. Der Gegensatz des Umlaufvermögens ist das Anlagevermögen.

Das Umlaufvermögen bezeichnet einen Teil des Vermögens, welcher für den raschen Verbrauch, zur Verarbeitung oder Rückzahlung verwendet wird. Dieses verbleibt nur eine kurze Zeit im Unternehmen.

Rolle des Umlaufvermögens im Unternehmen

Das gesamte Vermögen eines Unternehmens setzt sich aus dem Umlaufvermögen und dem Anlagevermögen zusammen. Bei dem Umlaufvermögen handelt es sich um einen Vermögensteil, welcher nur kurzfristig im Unternehmen bleibt und für den Verbrauch, Verkauf, für die Verarbeitung oder die Rückzahlung verwendet wird und bleibt somit nicht dauerhaft im Geschäftsbetrieb.

Das Umlaufvermögen in der Bilanz und der Bilanzanalyse

 

Das Anlagevermögen ist laut § 266 HGB auf der linken Seite der Bilanz positioniert. Auf der linken Seite, der Aktiva-Seite, steht ebenfalls das Umlaufvermögen.
In der Bilanzanalyse dient das Umlaufvermögen zur Berechnung von unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

Die Vermögensintensität

Bei der Vermögensintensität wird das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen ermittelt. Je nach Branche ergeben sich hier unterschiedliche Werte. In den Produktionsbetrieben dominiert meistens das Anlagevermögen, wohingegen im Handel und der Dienstleistung das Umlaufvermögen vorherrschend wirkt. Die Rechnung der Vermögensintensität wird durch die Division von Anlagevermögen und Umlaufvermögen ermittelt.

Umlaufintensität

Um den Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen zu berechnen, wird das Gesamtvermögen durch das Umlaufvermögen dividiert. So kommt man zu dem Ergebnis der Umlaufintensität.

Beispiel

Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Schecks, Kassenbestände, Bundesbankguthaben oder Guthaben bei Kreditinstituten können zu einem Umlaufvermögen gehören. Wertpapiere zählen nur zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies im Anlagevermögen kenntlich gemacht.