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Die Unfallversicherung versichert Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten.

Die Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der deutschen Sozialversicherung und dafür da, den Arbeitnehmer mit allen Mitteln, die dafür geeignet sind, vor Unfällen und Krankheiten zu schützen, die mit seiner Arbeit zu tun haben. Falls es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, springt die Unfallversicherung ein. Zuerst wird dann durch den Träger der Unfallversicherung versucht, den Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig zu machen, beispielsweise durch Reha oder ähnliches. Sollte dies nicht gelingen oder möglich sein, sorgt die Unfallversicherung dafür, dass dem Arbeitnehmer sowie dessen Angehörige eine angemessene monetäre Entschädigung zukommt.

Die Kosten für die staatliche Unfallversicherung tragen die Berufsgenossenschaften, die für den jeweiligen Gewerbezweig zuständig sind. Generell werden die Beiträge hierbei vom Arbeitgeber übernommen und werden von diesem jährlich an den jeweiligen Träger gezahlt. Die Höhe des Beitrages wird nach dem Gehalt des Arbeitnehmers, dem Risiko, dem der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit ausgesetzt und wird nach den Ausgaben des Versicherungsträgers aus dem Vorjahr berechnet.

Arbeitnehmer können sich, wie fast bei allen anderen Versicherungen auch, ebenso privat versichern. Ein bedeutender Unterschied zur staatlichen Unfallversicherung besteht beispielsweise darin, dass die private Unfallversicherung auch außerhalb des beruflichen Umfeldes greift und somit eine 24-Stunden-Deckung von Unfällen gewährleistet ist.

Beispiel

Herr Krause arbeitet in einer Fabrik und während seiner Arbeitszeit ist ihm ein Hammer auf den Fuß gefallen, was zu einem komplizierten Bruch geführt hat. Jetzt muss er einige Zeit im Krankenhaus verbringen. In diesem Fall greift seine Unfallversicherung. Für die Zeit seiner Genesung wird er mit einer Geldleistung entschädigt.