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Bei der Bezeichnung Unterschiedsbetrag handelt es sich um einen Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit, welcher höher ist als der ausgegebene Betrag.

Der Begriff Unterschiedsbetrag meint den verbindlichen Rückzahlungsbetrag, welcher letztendlich höher ist als der vorher bezahlte Betrag. Der Unterschiedsbetrag kann sich aus einem Agio bzw. Zahlungsagio oder einem Disagio bzw. Auszahlungsdisagio bilden.

Gesetzlichen Regelungen bei dem Unterschiedsbetrag

Nach der steuerlichen Pflicht gemäß § 250 III HGB darf der Unterschiedsbetrag als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bzw. Rechnungsabgrenzung aktiviert werden. Der Betrag wird durch geplante jährliche Abschreibungen aufgelöst, sodass auf die verbindliche Laufzeit eine Verteilung stattfinden kann.

Gesetzlich findet auch eine Regelung die Kennzeichnung des Unterschiedsbetrages statt. So muss dieser gemäß § 268 VI HGB gesondert ausgewiesen oder im Anhang dementsprechend kenntlich gemacht werden.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Unterschiedsbetrag neben dem Zins eines zusätzlich geleisteten Entgeltes auch dafür zuständig, das Kapital zu überlassen.

Laut § 284 II Nr. 3 HGB sollten in dem entsprechenden Anhang die Bewertungsreserven, welche durch das Anwenden von Bewertungsvereinfachungsverfahren entstehen kann, anzugeben.
Die Pflicht zur Angabe besteht nur dann, sollte sich ein erheblicher Unterschiedsbetrag im Vergleich zu dem letzten Abschlussstichtag bekannten Börsen- oder Marktpreis ergeben. So ist der Unterschiedsbetrag gesondert auszuführen, um die Gruppe mit den zusammengefassten Vermögensgegenstände darzustellen.

Weiterhin können die Unterschiedsbeträge auch entstehen, wenn die Einzeljahresabschlüsse zu einem Konzernabschluss konsolidieren.

Beispiel

Bei einem Unternehmen werden zum Bilanzstichtag am 31.12. laut einem versicherungsmathematischen Gutachten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 800.000 € angerechnet.
Um diese Verpflichtungen zu decken, hat das Unternehmen Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen) mit Anschaffungskosten von 800.000 € aufgeschrieben, sodass zum Bilanzstichtag ein zeitlicher Wert in Höhe von 1.000.000 € entsteht.