big lexkon logo

Vesting bezeichnet eine Abrede von verliehenen bzw. übertragenen Beteiligungsrechten eines Mitgründers bzw. Mitarbeiters nach einer bestimmten Zeitperiode auch Vesting-Periode genannt.

Vesting wird häufig bei der Dokumentation von Finanzierungsrunden gebraucht und in diesen auch verhandelt.
Vesting stellt eine Abgabe von Rechten eines Ausscheidenden dar. Die Rechte können nach einer Wartefrist verfallen sowie auch der Anspruch vom fortbestehenden Arbeitsverhältnis losgelöst werden kann.
Der rechtliche Begriff von Vesting erläutert eine Vertragsklausel, die besagt, dass ein ausscheidender Mitarbeiter während einer bestimmten Frist einen Anspruch auf einen Beteiligungserwerb hat und das Arbeitsverhältnis auch bis zur abgelaufenen Vesting-Periode unangekündigt weiterläuft. Die Beteiligungsrechte werden dann auf die übrigen Mitgründer bzw. Mitarbeiter übertragen.

Funktionsweise des Vestings

Der Mitgründer z.B. in einer GmbH darf keine Anteile behalten, sodass es nicht zu viele kleine Anteilseigner in einer GmbH entstehen. Aber er darf die Anteile in dem bearbeiteten Zeitraum behalten. Es sollte versucht werden nach Ausscheiden des einen Mitgründers, sich die Arbeitszeit auf das Vesting anrechnen zu lassen. In Monats- oder Quartalsschritten werden die Geschäftsanteile gevestet (gesichert) und es besteht keine Rückübertragungspflicht gegenüber den gevesteten Geschäftsanteilen.

Ziele des Vesting

Sie fördert die Treue zum Betrieb und ist in dieser Zeitperiode nicht gleichzusetzen mit einer Sperrfrist. Die Sperrfrist fällt in der Regel länger aus.

Ein Teil der Anteile eines Gründers kann die GmbH einbeziehen, wenn dieser die Firma vorzeitig verlässt. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Mitgründer später erfolgreich ausgeschieden ist mit seinem eigenen Anteil und nicht weiter an dem Erfolg des Unternehmens beteiligt ist und daraus keinen Nutzen ziehen kann.
So kann auch schnell Ersatz gefunden werden für den jeweiligen Gründer. Die Vesting-Klausel ist am Anfang der Gründungsphase üblich.

Vesting-Klausel bei Arbeitnehmerkündigungen

Die Folgen der Klausel bei Vesting sind, dass bei Arbeitnehmerkündigungen bestimmte Regeln bestehen. Nutzt der Arbeitnehmer sein Kündigungsrecht, dass seine Anwartschaft bei einer Kündigung vor der abgelaufenen Vesting-Periode verfällt.

Vesting bei Arbeitgeberkündigungen

Bei einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers, muss dieser rechtfertigende Gründe für die Kündigung nennen, handele es sich um betriebliche oder arbeitsbezogene Gründe.

Beispiel

Drei Gründer, A, B und C gründen eine GmbH. 50 % (12.500 Geschäftsanteile) der Geschäftsanteile gehen an A. Es wurde ein Vesting über drei Jahre in monatlichen Zeitabschnitten vereinbart. Nach der Vestingregelung wird sechs Monate gevestet, sollte A ausscheiden. 2.083 Geschäftsanteile werden gevestet (12.500:6 Monate) und A ist verpflichtet 10.417 (12.500-2.083) an die beiden anderen Gründer oder die Gesellschaft zurückzuübertragen.

Alternative Schreibweisen

Festing, Vessting, Westing